Marodeure

Aus EnzyklopAtys

(Weitergeleitet von Portal Marodeure/Presentation)
Wechseln zu: Navigation, Suche
de:Marodeure
en:Marauders
es:Merodeadores
fr:Maraudeurs
ru:Мародеры
 
UnderConstruction.png
Übersetzung zur Überprüfung
Gib nicht den Mitwirkenden die Schuld, sondern komm und hilf ihnen. 😎

Die Marodeure sind in den feindlichen Gebieten der Alten Lande zurückgeblieben und haben die Angriffe der Kitins überlebt, während sich die meisten Homin in den Urwurzeln versteckt hatten. Ihr Ziel ist es, sich für das Versäumnis dieser Fraktionen zu rächen... Indem sie die Homin-Zivilisationen zerstören, die Homin-Städte und ihre Außenposten besetzen ... und dann die Überlebenden versklaven.

Organisation

Die Marodeure sind in unabhängigen Clans organisiert, gehorchen aber einem Kriegsherrn. Einer dieser Clans ist der Clan der Halsabschneider, dessen Angehörige als Späher eingesetzt wird. Es gibt auch den Clan des Schwarzen Sägemehls, dessen Mitglieder als Attentäter tätig sind.

Die Sprache der Marodeure wird Marund genannt.

Die Rebellen der verschiedenen Nationen von Atys sind in verschiedene Clans unterteilt:

Ihre Überzeugungen

Sie behaupten, frei von den Einflüssen der Kami und der Karavan zu sein, scheinen aber bereit zu sein, sie zu "benutzen", sobald sie "befreit" sind (Anmerkung: sybillinischer Kommentar von Stabre Sicco in den Chroniken von Atys)

Angehörige

Großer Plünderer:

Ergebene Diener:

Andere bekannte Mitglieder:

Verstorbene Marodeure

Geschichte

  • AJ 2529, Winter des 3. Zyklus: Eine Gruppe von Halsabschneidern, die sich Fairhaven nähert, wird schnell von einer Tryker-Armee zurückgeschlagen; es handelt sich um ein Ablenkungsmanöver, das die Aufstellung einer Gruppe in der Sengenden Schlucht verdeckt. Als die Fyros diesen Trick entdecken, vertreiben sie die Cutthroats aus der Wüste.
  • AJ 2532, Frühling des Zyklus 1: Mehrere Gruppen von Marodeuren übernehmen 28 Außenposten auf den vier Kontinenten der Neuen Länder. Die Gilde der Gefährten des Bohrers schreitet ein, damit die Flüchtlingsgilden sie zurückfordern und betreiben können.




Neueste Version 15.01.2024•