Allianz der Grünen Samen

Aus EnzyklopAtys

Wechseln zu: Navigation, Suche
de:Allianz der Grünen Samen fr:Alliance des Graines vertes
 
UnderConstruction.png
Übersetzung zur Überprüfung
Gib nicht den Mitwirkenden die Schuld, sondern komm und hilf ihnen. 😎

Tribus graine verte.jpg

(( Diese Seite wurde zuerst im französischen Wiki am 30. April 2005 erstellt.
(Dies muß etwa um das Jena-Jahr 2527 herum gewesen sein.)
Leider sind heute (im Februar 2022 ) nur noch wenige der genannten Gilden und Verbünde im Spiel aktiv. ))

Allianz der Grünen Samen

Der Stamm der Grünen Samen ist regelmäßig Ziel von Aggressionen, die an Ausrottung grenzen. Allzu oft gehen die Auseinandersetzungen mit diesen Provokateuren in den nahe gelegenen Arenen aufgrund mangelnder Koordination zu Ungunsten der Verteidiger aus.

Die derzeitige Schwäche der königlichen Armee, die nicht in der Lage ist, die Ordnung in den Grünen Anhöhen allein aufrechtzuerhalten, erfordert eine starke Mobilisierung des gesamten Matis-Volkes und insbesondere der Gilden und Häuser, aus denen es sich zusammensetzt.

Wir haben daher beschlossen, eine Initiative zum Schutz der Grünen Samen zu gründen.

Diese Groß-Allianz zur Verteidigung der Grünen Samen im Matis-Land steht in völligem Einklang mit dem König und dem Friedensvertrag von Fairhaven von 2515, der von ihm selbst und allen souveränen Nationen von Atys unterzeichnet wurde.

Der Zweck dieses Bündnisses ist es, den Gesetzlosen eine feste, einheitliche und unwiderrufliche Antwort zu geben.

Ziel ist es, ein effizientes und schnelles Mobilisierungs- und Sammlungssystem aufzubauen.

Angesichts der Vielzahl an Gilden, die sich diesem Bündnis anschließen, werden die vernunftbegabten Unruhestifter kampflos aufgeben.

Sobald sich die Allianz als effektiv erwiesen hat, können ihre Aufgaben ausgeweitet werden, zum Beispiel auf die Verteidigung des Matis-Territoriums oder jeder anderen souveränen Nation, wobei es jeder Gilde freisteht, ob sie sich von diesem Thema betroffen fühlt oder nicht. Aber so weit sind wir noch lange nicht.

Mitglieder des Vertrags