Staatsbürgerschaft : Treue zu einer der vier Nationen :
Die Staatsbürgerschaft einer dieser Nationen wird durch das Ablegen einer Prüfung, eines Rituals, erworben, das von einem kaiserlichen, königlichen, föderalen oder dynastischen Magistrat vorgeschlagen wird, je nach Fall. Sie kann nur beantragt werden, wenn ein Mindestmaß an Ruhm erreicht wird.
Auch Gilden können bei den Gildenmagistraten eine Staatsbürgerschaft beantragen. Marodeur- oder Ranger-Gilden sind zwangsläufig neutral.
Die Bürgerschaft (und die Mitgliedschaft in einer Bürgergilde) kann auch verloren gehen, wenn der Ruhm nicht ausreicht, oder bei denselben Magistraten aufgegeben werden.