Zoraï-Verfassung

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de:Zoraï-Verfassung fr:Constitution zoraï
 
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Inhaltsverzeichnis

Präambel[1]

Aus der Sicht der kamischen Religion entsteht Macht nicht aus der Klassenlage oder der Herrschaft eines Einzelnen oder einer Gruppe. Sie ist vielmehr eine Kristallisation des politischen Ideals eines Volkes mit gleicher Religion und Mentalität, das sich so organisiert, daß es im Prozess der intellektuellen und ideologischen Evolution seinen Weg auf das Endziel (die Kamische Erleuchtung) ausrichtet. Das Volk der Zoraï hat sich im Laufe seiner Entwicklung von Staub und Unreinheiten befreit und von den Infiltrationen der fremden (karavanischen) Mentalität gereinigt, indem es zu den intellektuellen Positionen und der traditionellen atysianischen Vision des Kamismus zurückgekehrt ist; und gegenwärtig baut es auf der Grundlage der Offenbarungen von Hoï-Cho seine beispielhafte Gesellschaft auf. Auf diesem Fundament besteht die Aufgabe der Theokratie der Zoraï darin, den Boden für die Überzeugungen der Bewegung zu errichten und die Bedingungen zu schaffen, unter denen der Homin mit hohen, universellen kamischen Werten erzogen werden soll.

Bei der Schaffung der politischen Organe und Institutionen, die selbst die Grundlage für die Organisation der Gesellschaft auf der Grundlage religiöser Gebote sind, werden qualifizierte Personen mit der Regierung und Verwaltung des Landes betraut, und die Verabschiedung von Gesetzen, die Ausdruck der Kriterien für die gesellschaftliche Verwaltung sind, folgt ihrem Lauf in der Achse der Gebote von Ma'Duk und der kamischen Traditionen. Daher ist diese genaue und ernsthafte Einhaltung seitens der gerechten, tugendhaften und engagierten Kamisten (Rat der Wächter) eine unvermeidliche und notwendige Vorschrift ; und, beim Regieren ist das Ziel, das Sein in einer Bewegung zum kamischen Goldenen Zeitalter hin zu entwickeln, damit der Boden für die Offenbarung und Entfaltung der Fähigkeiten mit der Absicht, die Dimensionen des Homin zum Vorschein zu bringen, bereitet wird; dies kann nicht anders erreicht werden als durch die aktive und allgemeine Beteiligung aller Bestandteile der Gemeinschaft, am Prozess der Evolution der Gesellschaft.

In Anbetracht dieses Ziels bereitet die Verfassung der Zoraï den Boden für eine solche Beteiligung auf allen Ebenen der politischen und zukunftsbestimmenden Entscheidungsfindung für alle Individuen der Gesellschaft, damit auf dem Weg der Entwicklung des Homins jedes Individuum an Fortschritt, Aufstieg und Führung teilhat und dafür verantwortlich ist.

Auf der Grundlage der Autorität des Gebots von Ma'Duk und der Hoffnung der Kami (der Große Weise, die Große Maske) bereitet die Verfassung den Boden für die Einführung einer theologischen Führung, die alle Eigenschaften vereint, um vom Volk als Führer anerkannt zu werden, damit sie als Garant für die Einhaltung der verschiedenen Organisationen und der traditionellen kamischen Pflichten fungieren kann.

Bei der Organisation und Ausrüstung der Verteidigungskräfte der Länder der Zoraï liegt das Hauptaugenmerk auf Glauben und Ideologie, so daß sie die Grundlage und die Regel bilden. Aus diesem Grund sind die Armee der Kamischen Theokratie und die Gilde von Cho in Übereinstimmung mit diesem Ziel organisiert und werden nicht nur mit der Sicherung und dem Schutz der Grenzen betraut, sondern auch mit der Last der ideologischen Mission, nämlich das Wort von Ma'Duk über die Rinde zu verbreiten.


Von der Theokratie

Erster Grundsatz: Die Form der Regierung

Die Regierung der Zoraïs ist eine Theokratie, die das Volk der Zoraï auf der Grundlage ihres jahrhundertealten Glaubens an die Herrschaft von Recht und Gerechtigkeit aus Ma'Duks Offenbarungen im Jahr zweitausendfünfhundertsechs unter der Führung des Großen Weisen Mabreka "Cho" Cheng-Ho, eines Schülers der Hoffnung der Kami, Hoï-Cho, der Ma'Duk im Jahr zweitausendvierhundertdreiundachtzig traf, angenommen hat.

Zweites Prinzip: Grundlegende Prinzipien

Die Theokratie der Zoraï ist ein System, das auf dem Glauben beruht an :

1. Einen einzigen obersten Kami (Ma'Duk), die Exklusivität seiner Souveränität, seine alleinige Macht, Gesetze zu erlassen, und die Notwendigkeit, sich seinen Offenbarungen zu unterwerfen.

2. Die Offenbarung von Ma'Duk an Hoï-Cho und seine grundlegende Rolle bei der Formulierung der Gesetze.

3. Die Wiederauferstehung und ihre konstruktive Rolle bei der evolutionären Entwicklung des Menschen zum Kami-Zeitalter.

4. Die Gerechtigkeit von Ma'Duk in der Schöpfung und in seinen Offenbarungen.

5. Die Hoffnung der Kami (den Großen Weisen), seine ständige Führung und ihre grundlegende Rolle bei der weiteren Verbreitung des Wortes von Ma'Duk.

Drittes Prinzip: Ziele, die der Theokratie der Zoraï zugewiesen wurden

Um die im zweiten Grundsatz genannten Ziele zu erreichen, ist die Theokratie verpflichtet, alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel für die folgenden Aufgaben einzusetzen:

1. Schaffung eines Klimas, das die Entwicklung von Tugenden fördert, die auf Glauben, Rechtschaffenheit und der Bekämpfung aller Erscheinungsformen von Laster und Perversion beruhen (vor allem Goo, Feuer, Schwarzmagier - die das Goo benutzen).

2. Erhöhung des allgemeinen Wissensniveaus in allen Bereichen durch die korrekte Nutzung der ihr zur Verfügung stehenden Kommunikationsmittel.

3. Kostenlosen Unterricht für alle auf allen Ebenen bis hin zur Maskenzeremonie gewährleisten.

4. Stärkung des Forschungs- und Innovationsgeistes in allen magischen, kulturellen und kamischen Bereichen durch die Einrichtung von Meditationszentren, Forschungszentren (Außenposten) und die Förderung von Forschern.

5. Die vollständige Ablehnung des außeratysianischen Kolonialismus (Karavan) und die Behinderung jeglicher ausländischer Einflüsse (Verbreitung des Jena-Kults).

6. Sicherung der politischen und sozialen Freiheiten innerhalb der Grenzen des Gesetzes.

7. Die Beteiligung der gesamten Bevölkerung an der Bestimmung ihres politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Schicksals (offene Versammlungen der Kamischen Beratungszirkel).

8. Ein kohärentes Verwaltungssystem einführen und überflüssige Institutionen abschaffen.

9. Stärkung des nationalen Verteidigungspotenzials durch eine reguläre Armee, um die Unabhängigkeit und Integrität des Landes der Zoraï und des kamischen Systems des Landes zu bewahren.

10. Aufbau einer gesunden und gerechten Wirtschaft in Übereinstimmung mit den kamischen Lehren und unter Beachtung der Rinde, um das Wohlergehen der Zoraï und den Fortbestand von Atys zu sichern, das Elend zu beseitigen und alle Arten von Entbehrungen in den Bereichen Nahrung, Unterkunft, Beschäftigung und Hygiene zu vermeiden.

11. Die Rechte von Individuen, Homins und Homines in jeder Hinsicht zu sichern und eine gerechte Rechtssicherheit für alle sowie die Gleichheit aller vor dem Gesetz einzuführen.

12. Die Entwicklung und Festigung der kamischen Brüderlichkeit und der Zusammenarbeit unter allen.

13. Die Gestaltung der Außenpolitik des Landes auf der Grundlage kamischer Kriterien, die brüderliche Verpflichtung gegenüber allen Kamisten und die vorbehaltlose Unterstützung von Homins in Not.

Viertes Prinzip: Kamische Prinzipien

Alle Gesetze, Verordnungen, Vereinbarungen, Verträge, Pakte und alles andere müssen auf den Kamischen Prinzipien basieren. Dieses Prinzip hat Vorrang vor dem allgemeinen und absoluten Charakter aller Prinzipien der Verfassung und anderer Gesetze und Vorschriften. Die Beurteilung dieser Vorschrift obliegt dem Rat der Wächter (aus der Gemeinschaft des Ewigen Baumes).

Fünftes Prinzip: Die Rolle des Großen Weisen

In der Theokratie der Zoraï wird während der Abwesenheit des Weisesten aller Weisen (Cho, der erste Homin, der Ma'Duk getroffen hat; die Zoraï erwarten seine Wiederauferstehung in einer höheren kamischen Form, da er natürlich das kamische Alter erreicht hat), Bis Ma'Duk sein Wiedererscheinen beschleunigt, obliegt die Auslegung der Offenbarungen von Ma'Duk und der Kamisten einem gerechten, tugendhaften, zeitgemäßen, mutigen, verwaltenden und geschickten religiösen Weisen (Großer Weiser), der diese Aufgabe gemäß dem Zweiundfünfzigsten Prinzip übernimmt.

Sechstes Prinzip: Prinzip des Gemeinschaftslebens

In der Theokratie der Zoraï ist es eine allgemeine und gegenseitige Pflicht der Individuen untereinander, der Regierung gegenüber dem Volk und des Volkes gegenüber der Regierung, andere zum Guten zu führen und schlechte Taten zu verhindern. Ihre Bedingungen, Grenzen und ihr Wesen werden durch das Gesetz bestimmt.

Die Brüder und Schwestern Zoraï sind untereinander verbunden. Sie gebieten das Gute und verbieten das Böse.

Siebtes Prinzip: Prinzip der Unabhängigkeit

In der Theokratie der Zoraï sind Freiheit, Unabhängigkeit, Einheit und Integrität des Landes Zoraï untrennbar miteinander verbunden und ihre Aufrechterhaltung ist die Pflicht der Regierung und der gesamten Nation. Keine Einzelperson, Gruppe oder Behörde hat das Recht, im Namen der Freiheit die politische, kulturelle, wirtschaftliche, militärische Unabhängigkeit und territoriale Integrität der Länder der Zoraï in irgendeiner Weise zu beeinträchtigen, und keine Behörde hat das Recht, im Namen der Aufrechterhaltung der Unabhängigkeit und territorialen Integrität legitime Freiheiten abzuschaffen, auch nicht durch den Erlaß von Gesetzen und Verordnungen.

Achtes Prinzip : Prinzip der Familie als Grundeinheit der Gesellschaft der Zoraï

Da die Familie die Grundeinheit der kamistischen Gesellschaft ist, müssen alle Gesetze, Vorschriften und Planungen, die die Familie betreffen, darauf ausgerichtet sein, die Organisation der Familie zu erleichtern, ihre Reinheit zu gewährleisten und die Familienbande auf der Grundlage des kamistischen Rechts und der kamistischen Moral zu festigen.

Neuntes Prinzip: Das Prinzip der Einheit der Kami-Religion

Nach dem Ersten Wort: "Ich bin Ma'Duk, der Schöpfer, der Atys zum Leben erweckt hat. Ich bin eins mit den Kami, die ein Teil von mir sind. Alle Kamisten bilden eine einzige Gemeinschaft, die Ma'Duk als höchsten Kami und nur ihn lobt, und die Theokratie Zoraï ist verpflichtet, ihre allgemeine Politik auf der Grundlage des Bündnisses und der Vereinigung der kamistischen Nationen festzulegen und weitere Anstrengungen zu unternehmen, um die politische, wirtschaftliche und kulturelle Einheit der kamistischen Welt zu erreichen.

Zehntes Prinzip: Kamismus als offizielle Religion

Die offizielle Religion der Zoraï ist der Kamismus mit Ma'Duk als Oberstem Kami. Andere kamistische Konfessionen, die z. B. Jena als Obersten Kami einsetzen, werden vollständig respektiert, und die Anhänger dieser Konfessionen können ihre konfessionellen Riten gemäß ihren Bräuchen vollziehen; ihre religiöse Erziehung und Unterweisung sowie ihr persönlicher Status (Ehe, Scheidung usw.) werden offiziell anerkannt. In jeder Region, in der die Anhänger jeder dieser Konfessionen in der Mehrheit sind, werden die örtlichen Vorschriften im Rahmen der Befugnisse der Räte mit dieser Konfession übereinstimmen, wobei die Rechte der Anhänger anderer Konfessionen gewahrt bleiben.

Elftes Prinzip: Anerkannte religiöse Minderheiten

Karavanier und Trytonisten werden als die einzigen religiösen Minderheiten anerkannt, die innerhalb der Grenzen des Gesetzes (keine Verbreitung ihres Wortes, was als Angriff auf die Stabilität der Theokratie angesehen würde, keine Bauten, keine auffälligen Zeichen ihrer Religion, natürlich keine Außenposten, keine öffentlichen Zeremonien, insbesondere keine Hochzeiten usw.) ihre religiösen Riten frei vollziehen können (bei sich zu Hause, in ihrem Haus, nicht auf der Straße).

Zwölftes Prinzip: Rechte von Nicht-Kamisten

Die Theokratie der Zoraï und die Kamisten haben die Pflicht, gegenüber Nicht-Kamisten mit gutem Benehmen und mit Gerechtigkeit und Fairness zu handeln, ihre Rechte als Homins zu respektieren (vgl. Deklaration der Rechte der Homin). Dieses Prinzip gilt gegenüber allen, die sich nicht gegen den Kamismus und die Theokratie verschwören oder gegen sie handeln (sonst verlieren sie ihre Rechte und müssen getötet werden).

Nationale Regeln

Dreizehntes Prinzip: Gleichheit aller Homins vor dem Gesetz

Jeder Bürger der Zoraï, unabhängig von seiner Ethnie oder Gruppe, genießt die gleichen Rechte; Hautfarbe, Rasse, Sprache etc. sind kein Grund für eine Privilegierung.

Vierzehntes Prinzip: Gleichheit der Geschlechter vor dem Gesetz

Alle Bürger der Zoraï, Homins und Hominas, stehen unter dem Schutz des Gesetzes und genießen alle hominischen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte, unter Einhaltung der kamischen Lehren.

Fünfzehntes Prinzip: Grundrechte der Homins

Die Würde, das Leben, das Eigentum, die Rechte, der Wohnsitz und der Beruf von Personen sind unantastbar, außer in den vom Gesetz zugelassenen Fällen.

Sechzehntes Prinzip: Meinungsfreiheit

Meinungsdelikte sind verboten und niemand darf wegen seiner Meinung getadelt oder ermahnt werden (seine Meinung auf dem Markt in Zora zu äußern ist allerdings etwas anderes ;) siehe nächster Grundsatz).

Siebzehntes Prinzip: Freiheit der Meinungsäußerung

Das Recht auf freie Meinungsäußerung gilt für die Aussagen von Homins über das Land der Zoraï und für Veröffentlichungen, sofern sie nicht gegen kamische Prinzipien oder die öffentliche Ordnung verstoßen.

Achtzehnte Prinzip: Recht auf Versammlungen

Die Organisation von Versammlungen und Veranstaltungen, bei denen keine Waffen getragen werden, ist frei, solange sie die Grundlagen des Kamismus nicht stören (philosophische Abende: keine Sorge. Ein karavanisches Treffen: nein).

Neunzehntes Prinzip: Von der Bildung

Die Theokratie ist verpflichtet, die Mittel für die kostenlose Bildung aller Bürger bis zur Maskenzeremonie bereitzustellen und die Mittel für die höhere Bildung (Botanik, Magnetismus, Schreiben, Magie ...) kostenlos zu entwickeln, um die Selbstversorgung des Landes zu ermöglichen.

Zwanzigstes Prinzip : Verhaftung

Im Falle einer Festnahme müssen die Anklagepunkte und ihre Gründe dem Angeklagten sofort schriftlich mitgeteilt und erläutert werden; die vorläufige Akte muß den zuständigen Behörden zugestellt werden, und die vorbereitenden Maßnahmen für den Prozess müssen so schnell wie möglich getroffen werden.

Einundzwanzigstes Prinzip: Staatsangehörigkeit für Zoraï

Die Staatsangehörigkeit der Zoraï ist ein unbestreitbares Recht für jeden Zoraï. Keinem Zoraï kann die Staatsangehörigkeit von der Regierung entzogen werden, außer auf Antrag, bei schweren oder wiederholten Verstößen gegen das Gesetz der Zoraï oder bei Erwerb der Staatsangehörigkeit eines anderen Landes.

Zweiundzwanzigstes Prinzip: Erwerb der Staatsangehörigkeit der Zoraï durch Ausländer

Ausländer können die Staatsangehörigkeit der Zoraï erwerben. Der Entzug der Staatsangehörigkeit dieser Personen ist in denselben Fällen möglich, die im Einundzwanzigsten Grundsatz genannt sind.

Dreiundzwanzigstes Prinzip: Eigenschaften der Theokratie

Öffentliches Eigentum und Reichtum wie unbebautes oder verlassenes Land, verfallene Außenposten, Seen, Flüsse und andere öffentliche Gewässer, Hügel, Täler, Wälder, Wüsten, Naturwälder, nicht abgegrenzte Sümpfe, Höhlen, erbenlose Nachlässe, leerstehende Güter und öffentliches Eigentum, das von Usurpatoren übernommen wurde (Vorposten, die von Karavaniern übernommen wurden), stehen der Theokratie zur Verfügung, damit sie sie im allgemeinen Interesse nutzen kann.

Vierundzwanzigstes Prinzip: Handelsfreiheit

Jeder Mensch ist Eigentümer des Produkts seines rechtmäßigen Handels und seiner rechtmäßigen Arbeit, und niemand kann durch seine Rechte an seinem Handel und seiner Arbeit einem Menschen die Möglichkeit nehmen, Handel zu treiben und zu arbeiten.

Fünfundzwanzigste Prinzip: Besitztümer der Homins

Privateigentum, das auf rechtmäßige Weise erworben wurde, wird respektiert.

Sechsundzwanzigstes Prinzip: Ausbeutung der natürlichen Ressourcen

Bei der Ausbeutung natürlicher Ressourcen darf es keine Diskriminierung geben, aber es ist strengstens verboten, die Rinde übermäßig auszubeuten und die Toleranz der Kami zu missbrauchen.

Siebenundzwanzigstes Prinzip: Beschlagnahmung

Die Theokratie ist verpflichtet, Reichtümer, die durch Goo korrumpiert wurden oder aus Diebstahl, Unterschlagung, öffentlichem Eigentum, der Schaffung von Orten der Verderbnis und anderen unrechtmäßigen Fällen stammen, zu beschlagnahmen und sie ihren rechtmäßigen Besitzern zurückzugeben, sofern dies möglich ist (Diebstahl, Unterschlagung). Im Falle, daß diese nicht bekannt sind, fällt das Eigentum an die Theokratie zurück.

Achtundzwanzigstes Prinzip: Schutz der Umwelt

In der Theokratie der Zoraï wird der Schutz der Umwelt, in der die heutige Generation und zukünftige Generationen leben sollen, als öffentliche Pflicht angesehen. Daher sind alle Aktivitäten verboten, die die Umwelt verschmutzen (z. B. Bau eines Bohrers, Arbeit mit Goo) oder irreparabel zerstören würden.

Souveränität der Nation

Achtundzwanzigstes Prinzip: Göttliche Souveränität

Die absolute Souveränität über Atys und die Homins liegt bei Ma'Duk und er ist es, der den Homins die Herrschaft über ihr Schicksal verliehen hat. Niemand kann den Homins dieses göttliche Recht nehmen oder es in den Dienst der Interessen eines Einzelnen oder einer bestimmten Gruppe stellen, und die Nation übt dieses von Ma'Duk gewährte Recht mit den in den folgenden Prinzipien dargelegten Mitteln aus.

Neunundzwanzigstes Prinzip: Gewaltenteilung

Die souveränen Gewalten in der Theokratie Zoraïe bestehen aus: der Legislative, der Exekutive und der Judikative, die unter der Kontrolle des Großen Weisen, Erben der Hoffnung der Kami und Führer der Gemeinschaft, gemäß den folgenden Grundsätzen dieses Verfassungsgesetzes ausgeübt werden. Diese Gewalten sind voneinander unabhängig.

Dreißigstes Prinzip: Die Gewalten innerhalb der Theokratie

Gesetzgebende Gewalt - Legislative

Die Legislative wird von den Kamischen Beratungszirkeln ausgeübt, die aus achtzig gewählten Volksvertretern aller Bürger der Zoraï bestehen, und ihre Entscheidungen werden zur Umsetzung an die Exekutive und die Judikative weitergeleitet, nachdem sie die in den folgenden Grundsätzen beschriebenen Schritte durchlaufen haben.

Ausführende Gewalt - Exekutive

Die Exekutivgewalt wird vom Führer der Gemeinschaft, dem Großen Weisen, ausgeübt, der vom Rat der Weisen auf Lebenszeit gewählt wird. Er stützt sich bei seinen Entscheidungen auf den Rat der Weisen in beratender Funktion.

Justizielle Gewalt - Judikative

Die richterliche Gewalt wird vom Rat der Wächter ausgeübt, der aus acht Zoraï besteht (wie die Offenbarungen von Ma'Duk). Er sorgt für die Beilegung von Streitigkeiten, den Schutz der öffentlichen Rechte, die Entwicklung, die Durchsetzung der Gerechtigkeit und die Einhaltung der Gebote von Ma'Duk.

Gesetzgebende Gewalt

Einunddreißigstes Prinzip: Wahl und Abstimmungen

Die Kamischen Beratungszirkel bestehen aus Vertretern der Nation, die direkt und in geheimer Abstimmung gewählt werden.

Volksabstimmung

Bei sehr wichtigen wirtschaftlichen, politischen, sozialen und kulturellen Problemen kann die gesetzgebende Gewalt durch Referenden und durch die direkte Inanspruchnahme von Volksabstimmungen ausgeübt werden. Der Antrag auf Volksabstimmung muß von zwei Dritteln (54/80) der Kamischen Beratungszirkel befürwortet werden.

Zweiunddreißigstes Prinzip: Dauer der Amtszeit

Die Legislaturperiode der Kamischen Beratungszirkel beträgt zweiunddreißig Zyklen (8 Jahre). Die Wahlen für jede Legislaturperiode müssen vor Ablauf der vorherigen Legislaturperiode stattfinden, damit die Theokratie zu keinem Zeitpunkt unvorbereitet ist. Die ersten achtzig bilden die Kamischen Beratungszirkel. Die nachfolgenden Mitglieder können ausnahmsweise während der acht Jahre einen Sitz erhalten, wenn eines der ersten achtzig Mitglieder zu Ma'Duk zurückgerufen wird.

Dreiunddreißigstes Prinzip: Religiöse Vertreter

Bei den Wahlen für die Kamischen Beratungszirkel darf es nicht mehr als einen Karavan-Kandidaten und einen Trytonisten-Kandidaten geben. Alle anderen müssen die Gunst von Ma'Duk genießen.

Vierunddreißigstes Prinzip: Beschlussfähigkeit

Nach der Durchführung der Wahlen sind die Sitzungen der Kamischen Beratungsgremien offiziell, wenn zwei Drittel aller Vertreter anwesend sind (54/80). Für die Verabschiedung eines neuen Gesetzes ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Vertreter erforderlich.

Fünfunddreißigstes Prinzip: Aussetzung der Wahlen im Kriegsfall

In Zeiten des Krieges und der militärischen Besetzung des Landes werden auf Vorschlag des Großen Weisen, der Ratifizierung durch drei Viertel aller Vertreter der Kamischen Beratungsgremien und der Zustimmung des Wächterrates die Wahlen in den besetzten Orten oder im ganzen Land für eine bestimmte Zeit ausgesetzt, und falls keine neuen Kamischen Beratungsgremien gebildet werden, setzen die alten ihre Tätigkeit in gleicher Weise fort.

Sechsunddreißigstes Prinzip: Teilnahme der Weisen an den Kamischen Beiräten

Der Große Weise und alle Weisen haben das Recht, gemeinsam oder einzeln an den Sitzungen der Kamischen Beratungsgremien teilzunehmen, wobei sie von ihren Beratern begleitet werden können; falls die Vertreter es für notwendig erachten, sind die Weisen verpflichtet, anwesend zu sein, und wann immer sie es verlangen, werden ihre Erklärungen angehört.

Siebenunddreißigstes Prinzip: Kompetenzen der Kamischen Beratungszirkel

Die Kamischen Beratungszirkel können in allen Angelegenheiten Gesetze erlassen.

Achtunddreißigstes Prinzip: Grenzen der Zuständigkeit der Kamischen Beratungszirkel

Die Kamischen Beratungsgremien dürfen keine Gesetze erlassen, die gegen die Grundsätze und Gebote der offiziellen Religion des Landes oder gegen das Verfassungsgesetz verstoßen. Diese Tatsache muß vom Wächterrat gemäß dem Grundsatz einundfünfzig beurteilt werden.

Neununddreißigstes Prinzip: Gesetzesinitiative

Gesetzesentwürfe werden nach Zustimmung des Rates der Weisen den Kamischen Beratungszirkeln vorgelegt; Gesetzesvorschläge von mindestens acht Vertretern können in die Rolle der Kamischen Beratungszirkel aufgenommen werden.

Vierzigstes Prinzip: Verträge

Internationale Verträge, Konventionen, Verträge und Abkommen müssen von den Kamischen Beratungszirkeln ratifiziert werden.

Einundvierzigstes Prinzip: Gesetze, die die territoriale Integrität berühren

Jede Änderung des Grenzverlaufs ist verboten, es sei denn, es handelt sich um geringfügige Korrekturen, die die Interessen des Landes wahren, sofern sie nicht einseitig sind, die Unabhängigkeit und territoriale Integrität des Landes nicht beeinträchtigen und von vier Fünfteln aller Vertreter in den Kamischen Beratungsgremien gebilligt werden.

Zweiundvierzigstes Prinzip: Kriegsgesetze

Die Verhängung des Belagerungszustands ist verboten. In Kriegszeiten und unter ähnlichen außergewöhnlichen Umständen haben der Rat der Weisen und der Große Weise das Recht, mit Zustimmung der Kamischen Beratungsgremien vorübergehend die notwendigen Beschränkungen einzuführen, die jedoch in jedem Fall nicht länger als einen Zyklus dauern dürfen.

Dreiundvierzigstes Prinzip: Nationales Erbe

Gebäude und öffentliches Eigentum, die Teil des nationalen Erbes sind, sind unveräußerlich, es sei denn mit Zustimmung der Kamischen Beratungszirkel.

Vierundvierzigstes Prinzip: Rechenschaftspflicht der Mitglieder der Kamischen Beratungszirkel

Jeder Vertreter ist der gesamten Nation gegenüber verantwortlich und hat das Recht, seine Meinung zu allen internen und externen Problemen des Landes zu äußern.

Fünfundvierzigstes Prinzip: Übertragung der gesetzgebenden Gewalt

Die Eigenschaft des Vertreters ist an die Person gebunden und kann nicht auf andere übertragen werden. Die Kamischen Beratungszirkel können ihre Gesetzgebungsbefugnis nicht an eine Einzelperson oder eine Gruppe delegieren, aber wenn es notwendig ist, können sie die Ausarbeitung bestimmter Gesetze unter Beachtung des achtunddreißigsten Grundsatzes internen Kommissionen übertragen; in diesem Fall werden diese Gesetze versuchsweise für eine von den Kamischen Beratungszirkel festgelegte Dauer angewendet, und ihre endgültige Genehmigung obliegt den Kamischen Beratungszirkel.

Ebenso können die Kamischen Beratungszirkel die endgültige Genehmigung der Satzungen von staatlichen oder staatlich abhängigen Organisationen, Gilden und Einrichtungen unter Beachtung des achtunddreißigsten Grundsatzes an die entsprechenden Ausschüsse delegieren oder der Regierung die Genehmigung zur Ratifizierung dieser Satzungen erteilen. In diesem Fall dürfen die Entscheidungen der Regierung nicht im Widerspruch zu den Grundsätzen und Geboten der offiziellen Religion des Landes oder zum Verfassungsgesetz stehen; die Beurteilung dieser Tatsache, wie im achtunddreißigsten Grundsatz vorgesehen, obliegt dem Wächterrat. Darüber hinaus dürfen Regierungsentscheidungen nicht gegen die Gesetze und Vorschriften des Landes verstoßen und müssen den Kamischen Beratungszirkeln zur Prüfung und Bekanntgabe der Unvereinbarkeit mit den oben genannten Vorschriften mitgeteilt werden, wenn sie zum Zwecke der Ausführung zugestellt werden.

Sechsundvierzigstes Prinzip: Unabhängigkeit der Vertreter

Bei der Ausübung ihres Mandats sind die Vertreter in den Kamischen Beraterkreisen völlig frei in der Äußerung ihrer Meinungen und in der Abgabe ihrer Stimme. Sie dürfen aufgrund ihrer in den Kamischen Beratungsgremien geäußerten Meinungen oder in Ausübung ihres Amtes als Vertreter abgegebenen Stimmen nicht verfolgt oder verhaftet werden.

Siebenundvierzigstes Prinzip: Fragen an den Rat der Weisen

Wenn in jedem Fall von mindestens einem Viertel aller Vertreter der Kamischen Beratungszirkel eine Frage an den Großen Weisen oder von jedem der Vertreter an den verantwortlichen Weisen gestellt wird, die sich auf eine ihrer Zuständigkeiten bezieht, sind der Große Weise oder der Weise verpflichtet, bei den Kamischen Beratungszirkel anwesend zu sein und die Frage zu beantworten, und diese Antwort darf nicht länger als einen Zyklus verzögert werden, außer im Falle einer begründeten Verhinderung, die der Beurteilung der Kamischen Beratungszirkel unterliegt.

Siebenundvierzigstes Prinzip: Interpellation des Wächterrats

Im Falle einer tiefen Meinungsverschiedenheit zwischen den Kamischen Beratungszirkeln und einem der Weisen oder dem Großen Weisen kann eine Abstimmung stattfinden. Wenn drei Viertel der Kamischen Beratungszirkel der Regierung nicht mehr vertrauen, kann der Wächterrat angerufen werden und den Gesprächen zwischen der Regierung und den Kamischen Beratungszirkel beiwohnen. Es ist dann ihre Aufgabe, den Konflikt mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln zu lösen.

Achtundvierzigstes Prinzip: Alle Rechtsakte werden dem Wächterrat vorgelegt

Die von den Kamischen Beratungszirkeln verabschiedeten Gesetze sind ohne die Existenz des Wächterrats nicht rechtsgültig.

Neunundvierzigstes Prinzip: Überprüfung der Gesetze auf ihre Übereinstimmung mit den kamischen Werten

Alle von den Kamischen Beratungszirkeln verabschiedeten Texte müssen an den Rat der Wächter weitergeleitet werden. Der Wächterrat ist verpflichtet, sie innerhalb von höchstens einem Zyklus nach Erhalt auf ihre Übereinstimmung mit den kamischen Prinzipien und dem Verfassungsgesetz zu prüfen und sie, falls er sie für widersprüchlich hält, an die Kamischen Beratungszirkel zur Überarbeitung zurückzugeben. Ansonsten gilt der verabschiedete Text.

Fünfzigstes Prinzip: Verlängerung der Frist für die Überprüfung

Falls der Wächterrat die Zeit eines Zyklus zur Prüfung und Abgabe einer endgültigen Stellungnahme für unzureichend hält, kann er die Kamischen Beratungszirkel unter Angabe des Grundes um eine Verlängerung der Frist, höchstens um einen weiteren Zyklus, ersuchen.

Einundfünfzigstes Prinzip: Überwachung durch den Wächterrat

Ob die von den Kamischen Beratungsgremien verabschiedeten Texte nicht im Widerspruch zu den Geboten von Ma'Duk stehen und ob sie mit dem Verfassungsgesetz übereinstimmen, muß vom Wächterrat beurteilt werden.

Ausführende Gewalt

Zweiundfünfzigstes Prinzip: Der Große Weise

Nach der geschätzten religiösen Autorität der Hoffnung der Kamis, dem Gründer der Theokratie Zoraï, seiner Eminenz dem Großen Cho, möge er für immer in der Glückseligkeit von Ma'Duk baden, der von einer absoluten Mehrheit des Volkes als religiöse Referenz und Führer anerkannt und akzeptiert wurde, liegt die lebenslange Ernennung des Führers und Großen Weisen Zoraï in der Hand der vom Volk gewählten Weisen.

Der Große Weise hat das höchste offizielle Amt des Landes inne. Er ist für die Umsetzung der Verfassung und der Gesetze verantwortlich und übernimmt die Führung der Exekutive.

Dreiundfünfzigstes Prinzip: Eigenschaften des Großen Weisen

Der Große Weise muß aus dem Kreis der religiösen und politischen Würdenträger gewählt werden, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen: Herkunft Zoraï, Nationalität Zoraï, verwaltend und weise, mit guter Erfolgsbilanz, vertrauenswürdig (Ansehen bei den Zoraï: 100), tugendhaft, fromm (Ansehen bei den Kami: 100) und den Grundlagen der Theokratie Zoraï und der offiziellen Religion des Landes verpflichtet.

Darüber hinaus muß er die folgenden natürlichen Eigenschaften besitzen:

  1. Wissen, das notwendig ist, um sich zu den verschiedenen Kapiteln des kamischen Gesetzes zu äußern.
  2. Ehrlichkeit und Tugendhaftigkeit, die notwendig sind, um das kamistische Volk zu führen.
  3. Politische und soziale Weitsicht, Urteilsvermögen, Wagemut, Verwaltungsfähigkeit und ausreichende Macht für die Führung.

Bei mehreren Personen, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, erhält die Person den Vorzug, die über die gründlichsten religiösen und politischen Kenntnisse verfügt.

Vierundfünfzigstes Prinzip: Mehrheitswahlen

Der Große Weise wird mit der absoluten Mehrheit der Stimmen der Abstimmenden gewählt; sollte jedoch im ersten Wahlgang keiner der Kandidaten eine solche Mehrheit erhalten, findet am Quinteth der folgenden Woche ein zweiter Wahlgang statt. Am zweiten Wahlgang nehmen nur die beiden Kandidaten teil, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben; sollten jedoch einige der Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten haben, auf die Teilnahme an der Wahl verzichten, treten im zweiten Wahlgang zwei Personen von den anderen Kandidaten an, die im ersten Wahlgang mehr Stimmen als andere erhalten hätten.

Fünfundfünfzigstes Prinzip: Die Befugnisse des Großen Weisen

Die Aufgaben und Befugnisse des Großen Weisen:

  1. Bestimmung der allgemeinen Politik der Theokratie der Zoraï nach Rücksprache mit dem Rat der Wächter.
  2. Aufsicht über die ordnungsgemäße Umsetzung der allgemeinen Politik des Regimes.
  3. Anordnung eines Referendums.
  4. Oberster Befehlshaber der Streitkräfte.
  5. Kriegserklärung und Friedensproklamation sowie Mobilisierung der Streitkräfte.
    1. Ernennung, Entlassung und Annahme des Rücktritts :
    2. des Heerführers der Zoraï.
    3. des Führers der Gilde von Cho.
    4. der Oberbefehlshaber der Streitkräfte und der Ordnungskräfte.
  6. Streitschlichtung und Koordinierung der Beziehungen zwischen den drei Gewalten.
  7. Behandlung schwieriger Probleme des Systems, die nicht auf normalem Wege gelöst werden können, durch den Rat der Wächter.
  8. Amnestie oder Strafminderung für Verurteilte, im Rahmen der kamistischen Normen und auf Vorschlag des Leiters der Gesellschaft des Ewigen Baums.

Der Große Weise kann einige seiner Aufgaben und Befugnisse an eine andere Person delegieren.

Sechsundfünfzigstes Prinzip: Schwur des Großen Weisen

Der Große Weise legt in einer Sitzung, die in Anwesenheit des Leiters der Gesellschaft des Ewigen Baumes und der Mitglieder des Rates der Wächter stattfindet, einen Eid ab und unterzeichnet die Eidesurkunde:

Ich, als der Große Weise, in Gegenwart des Buches der Offenbarung und vor der Nation der Zoraï, leiste den Eid auf Ma'Duk den Allmächtigen, der Hüter der offiziellen Religion und des Regimes der Theokratie und der Verfassung zu sein; alle meine Fähigkeiten und Kompetenzen einzusetzen, um die Verantwortung, die ich übernehme, zu erfüllen; und mich dem Dienst am Volk und der Größe des Landes, der Ausbreitung der Religion und der Moral, der Unterstützung des Rechts und der Ausbreitung der Gerechtigkeit zu widmen, mich von jeglichem Despotismus zu enthalten und die Freiheit, den Respekt vor den Homins und die Rechte, die die Verfassung der Nation zuerkennt, zu schützen. Bei der Bewahrung der Grenzen und der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Unabhängigkeit des Landes keine Mühe zu scheuen; und, indem ich den Obersten Kami um Hilfe bitte und dem Cho folge, der als erster Ma'Duk traf, möge er ewig die Glückseligkeit von Ma'Duk im Kami-Zeitalter genießen, der Hüter der Macht zu sein, die die Nation mir als Hoffnung der Kami anvertraut hat, bis Ma'Duk mich zu sich ruft.

Siebenundfünfzigstes Prinzip: Rechenschaftspflicht des Großen Weisen

Der Große Weise ist der Nation und den Kamischen Beratungszirkeln gegenüber verantwortlich im Rahmen der Befugnisse und Zuständigkeiten, die er nach der Verfassung oder den Gesetzen innehat.

Achtundfünfzigstes Prinzip: Unterzeichnung von Gesetzen

Der Große Weise ist verpflichtet, die von den Kamischen Beratungszirkeln verabschiedeten Texte oder die Ergebnisse von Volksabstimmungen, die ihm mitgeteilt werden, nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren zu unterzeichnen und sie zur Ausführung den zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen.

Neunundfünfzigstes Prinzip: Unterzeichnung von Verträgen

Die Unterzeichnung von Verträgen, Konventionen, Abkommen und Verträgen zwischen der Regierung der Zoraï und anderen Nationen sowie die Unterzeichnung von Pakten in Bezug auf internationale Unionen obliegt nach der Ratifizierung durch die Kamischen Beratungszirkel dem Großen Weisen.

Sechzigstes Prinzip: Vertreter

Der Große Weise kann in besonderen Fällen, je nach Notwendigkeit, mit Zustimmung des Rates der Weisen einen oder mehrere besondere Vertreter mit bestimmten Befugnissen ernennen. In diesen Fällen haben die Entscheidungen des oder der genannten Vertreter die Kraft von Entscheidungen des Großen Weisen oder des Rates der Weisen.

Einundsechzigstes Prinzip: Ernennung von Botschaftern

Botschafter werden auf Vorschlag des Weisen für Auswärtige Angelegenheiten und mit Zustimmung des Großen Weisen ernannt. Der Große Weise unterzeichnet das Beglaubigungsschreiben der Botschafter und nimmt das Beglaubigungsschreiben der Botschafter ausländischer Länder entgegen.

Zweiundsechzigstes Prinzip: Rücktritt des Großen Weisen

Der Große Weise reicht seinen Rücktritt beim Rat der Wächter ein, und solange sein Rücktritt nicht angenommen wurde, führt er sein Amt weiter.

Dreiundsechzigstes Prinzip: Interim

Im Falle des Todes, der Entlassung, des Rücktritts, der Abwesenheit oder Krankheit des Großen Weisen von mehr als zwei Zyklen oder in ähnlichen Fällen übernimmt der Rat der Weisen die Befugnisse und Verantwortlichkeiten des Großen Weisen, und der Rat der Wächter ist verpflichtet, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit so schnell wie möglich ein neuer Großer Weiser gewählt werden kann. Sollte der Rat der Weisen aufgrund von Massensterben oder anderen Gründen, die die Erfüllung seiner Aufgaben verhindern, nicht mehr in der Lage sein, seine Aufgaben zu erfüllen, ernennt das Oberhaupt der Gesellschaft des Ewigen Baums eine andere Person an seiner Stelle.

Vierundsechzigstes Prinzip: Begrenzte Interimsperiode

Während des Zeitraums, in dem die Befugnisse und Verantwortlichkeiten des Großen Weisen vom Rat der Weisen oder einer anderen Person, die gemäß dem dreiundsechzigsten Grundsatz ernannt wird, übernommen werden, darf der Rat der Wächter nicht zur Rede gestellt werden, noch darf eine Verfassungsänderung vorgenommen oder ein Referendum abgehalten werden.

Fünfundsechzigstes Prinzip: Wahl der Weisen

Der Rat der Weisen ist zahlenmäßig nicht begrenzt. Jeder Homin kann seine Kandidatur vorschlagen, wenn er von hundert Zorais unterstützt wird, von Geburt und Staatsbürgerschaft Zoraï ist, einen makellosen Ruf genießt (Ansehen bei den Zoraï: 100) und über die Gunst der Kami verfügt (100 Kami). Anschließend findet eine Abstimmung auf nationaler Ebene statt, um ihn zum Weisen auf Lebenszeit zu machen. Wenn er scheitert, darf er erst nach acht Zyklen wieder antreten, damit er über jede Offenbarung von Ma'Duk nachdenken kann, während die Zyklen ablaufen.

Sechsundsechzigstes Prinzip: Aufgaben der Weisen

Die Weisen erhalten ihre Aufgabenbereiche vom Großen Weisen (sie dienen als Minister).

Siebenundsechzigstes Prinzip: Rat der Weisen

Der Vorsitz des Rates der Weisen obliegt dem Großen Weisen, der die Tätigkeit der Weisen überwacht. Er trifft die notwendigen Vorkehrungen, um die von den Weisen und dem Rat getroffenen Entscheidungen aufeinander abzustimmen; er legt in Zusammenarbeit mit den Weisen das Programm und die Richtlinien der Regierung fest und setzt das Gesetz um.

Bei Meinungsverschiedenheiten oder Eingriffen in die gesetzlichen Befugnisse der Regierungsinstanzen, sofern keine Auslegung oder Änderung des Gesetzes erforderlich ist, gelten die Entscheidungen des Weisenrats, die auf Vorschlag des Großen Weisen getroffen werden.

Der Große Weise ist für die Handlungen des Rates vor den Kamischen Beratungszirkeln verantwortlich.

Achtundsechzigstes Prinzip: Regierungsverantwortung

Jeder der Weisen ist für seine spezifischen Aufgabenbereiche dem Großen Weisen und den Kamischen Beratungszirkeln gegenüber verantwortlich. In Angelegenheiten, die vom Rat der Weisen gebilligt werden, ist er auch für die Handlungen der anderen Weisen verantwortlich.

Neunundsechzigstes Prinzip: Umsetzung von Gesetzen, Kommissionen

Abgesehen von den Fällen, in denen der Rat der Weisen oder ein einzelner Weiser mit der Ausarbeitung von Verordnungen zur Umsetzung von Gesetzen betraut ist, hat der Rat der Weisen das Recht, Dekrete und Verordnungen zur Erfüllung von Verwaltungsaufgaben zu erlassen, um die Umsetzung von Gesetzen zu gewährleisten und Verwaltungseinrichtungen zu organisieren. Jeder der Weisen hat außerdem das Recht, im Rahmen seiner Zuständigkeiten und der vom Rat der Weisen beschlossenen Maßnahmen Erlasse und Rundschreiben zu erlassen, wobei der Inhalt dieser Texte nicht dem Geist der Gesetze widersprechen darf.

Der Rat der Weisen kann die Genehmigung bestimmter Angelegenheiten im Rahmen seines Aufgabenbereichs Ausschüssen übertragen, die sich aus mehreren Weisen zusammensetzen. Die von diesen Ausschüssen in Übereinstimmung mit den Gesetzen beschlossenen Maßnahmen sind nach Bestätigung durch den Großen Weisen anwendbar.

Die Dekrete und Verordnungen des Weisenrates und die Maßnahmen, die von den in diesem Grundsatz erwähnten Kommissionen angenommen wurden, werden den Kamischen Beratungszirkeln bei ihrer Bekanntgabe zur Anwendung mitgeteilt, damit sie sie, wenn sie sie für gesetzeswidrig halten, unter Angabe der Gründe zur Überarbeitung an den Weisenrat zurückverweisen.

Siebzigstes Prinzip: Fehlende Immunität

Die Prüfung von Anklagen gegen den Großen Weisen oder die Weisen wegen gewöhnlicher Gesetzesverstöße, die den Kamischen Beratungszirkeln zur Kenntnis gebracht wurden, findet vor dem Rat der Wächter statt.

Le Conseil des Gardiens

Soixante-et-onzième Principe : Attributions du Conseil des Gardiens

Le pouvoir judiciaire est un pouvoir indépendant des autres pouvoirs, qui est protecteur des droits individuels et collectifs et responsable de la mise en oeuvre de la justice, le garant de la pérénité de la Théocratie zoraïe, et assume les fonctions suivantes :

  1. Examen et prononcé des jugements en cas de demandes en justice, d'usurpation et de plainte ; le règlement des litiges et des différends ; prise de décisions et de mesures nécessaires ;
  2. Mise en valeur des droits publics et extension de la justice et des libertés légitimes ;
  3. Contrôle de la bonne application des lois ;
  4. Recherche des infractions et leur poursuite, en vue de l'application à l'encontre des coupables, de peines discrétionnaires et de peines déterminées en accord avec les Principes Kamiques ;
  5. Mesures appropriées pour la prévention des infractions et la rééducation des délinquants ;
  6. Contrôle des deux autres pouvoirs ;
  7. Vérifient le bon déroulement des élections.

Soixante-douzième Principe : Elévation à la dignité de Gardien

Tout zoraï de naissance ayant accompli l'intégralité des rites kamique, ayant rejoint la Compagnie de l'Arbre Eternel, jouissant d'une réputation immaculée (rep. zoraï : 100, rep. Kami : 100, civ. zoraïe, culte kamique) aux yeux du Peuple et des Kamis, serviteurs de Ma-Duk le Tout-Puissant, est potentiellement élevable à la dignité de Gardien lorsque l'un d'eux vient à atteindre l'Age Kami. Cette charge, confiée par Ma-Duk lui-même à travers la bouche du représentant de la Compagnie de l'Arbre Eternel, est éternelle.

Soixante-treizième Principe : Indépendance du pouvoir judiciaire

On ne peut destituer, de manière provisoire ou définitive, un Gardien du poste qu'il occupe sans l'aval direct du chef de la Compagnie de l'Arbre Eternel et de l'Espoir des Kamis ou de son héritier, et sans établir la preuve de l'infraction ou du manquement qui est la cause de la destitution.

Soixante-quatorzième Principe : Caractère public du procès

Les procès ont lieu en publique et la présence du public est admise sauf si le le Conseil des Gardiens estime que son caractère public est contraire à la pudeur ou à l'ordre public, ou lorsque, dans les contentieux privés, les parties au litige demandent à ce que le procès ne soit pas public. Le décision du Conseil des Gardiens est rendue publique par un seul d'entre eux, au nom du Conseil entier.

Soixante-quinzième Principe : Fondement des décisions judiciaires

Le Conseil des Gardiens n'est pas tenu de s'expliquer du fait qu'il représente la justice kamique et que tout homin, le Grand Sage lui-même, doit se plier à la Voix de Ma-Duk. Il est néanmoins tenus d'expliquer et d'étayer leurs décisions en cas d'incompréhension, afin de permettre la progression du peuple tout entier vers l'Age Kamique vers lequel il se dirige.

Soixante-seizième Principe : Interdiction du déni de justice

Le Conseil des Gardiens est tenu de s'efforcer à trouver la décision relative à chaque litige dans les lois codifiées, et s'il ne la trouve pas, de rendre la décision de l'affaire en s'appuyant sur les sources valides des Révélations de Ma-Duk ou en demandant conseil au Kami-ko de la Lumière ; il ne peut, sous prétexte du silence, d'insuffisance, de manque de concision ou de contradiction des lois codifiées, refuser d'examiner le litige et de rendre le jugement.

Soixante-dix-septième Principe : Conformité des textes aux préceptes kamiques

Le Conseil des Gardiens est tenu de s'abstenir d'appliquer les décrets et règlements gouvernementaux qui sont contraires aux lois et aux règlements kamiques ou en dehors des limites des prérogatives du pouvoir exécutif ; toute personne peut demander l'annulation de ces réglementations à l'un des Gardiens.

Soixante-dix-huitième Principe : Contrôle de la Théocratie

Le Conseil des Gardiens peut détrôner le Grand Sage à l'unanimité, destituer un Sage avec une majorité de sept membres sur huit, ou congédier un membre des Cercles Consultatifs Kamiques à la majorité simple (5 membres sur 8).

Soixante-dix-neuvième Principe : Vérification des élections

Le Conseil des Gardiens est chargé du contrôle des élections des Sages, de l'élections du Grand Sage, de celles des Cercles Consultatifs Kamiques et du recours au suffrage universel et au référendum.

Quatre-vingtième Principe : Unanimité des Gardiens

Les divergences potentielles au sein du Conseil des Gardiens doivent rester inconnues. Tout manquement à cette rêgle est l'unique possibilité pour qu'un Gardien soit destitué.

Quatre-vingt-unième Principe : Serment des Gardiens

Tout zoraï élevé à la dignité de Gardien doit prêter le Serment du Conseil des Gardiens :

Je prête serment devant les Glorieuses Révélations, au Tout Puissant Ma-Duk, et m´appuyant sur mon honneur d'homin, je m´engage à être le gardien du domaine sacré de des Préceptes Kamiques et le protecteur des acquis de l'expension de la Parole du Kami Suprême, et des fondements de la Théocratie zoraïe ; de veiller, comme un dépositaire juste, sur le mandat éternel que la Compagnie de l'Arbre Eternel nous a confié, et d'observer, dans l'accomplissement des tâches de mon mandat, les règles de probité et de piété ; d'être constamment soucieux de l'indépendance et de la grandeur du pays, de la protection des droits de la Nation et de servir le peuple ; de défendre la Loi Constitutionnelle et d'avoir à l'esprit dans mes paroles, mes écrits et mes observations, l'indépendance du pays, la liberté du peuple et la sauvegarde de ses intérêts.

L'armée zoraï et la Guilde de Cho

Quatre-vingt-deuxième Principe : Rôles de l'armée

L'armée zoraïe est chargée de préserver l'indépendance du pays, l'intégrité territoriale et la forme théocrate et kamique du pays.

Quatre-vingt-troisième Principe : Armée kamiste

L'armée zoraïe doit être une armée kamiste, qui est une armée idéologique et populaire. Elle doit prendre à son service des personnes dignes, ayant foi dans les objectifs de la Propagation des Révélations de Ma-Duk et dévouées dans la voie de leur réalisation.

Quatre-vingt-quatrième Principe : Interdiction du recrutement d'étrangers

Aucun ressortissant étranger n'est admis au sein de l'armée et des forces de l'ordre du pays.

Quatre-vingt-cinquième Principe : Interdiction des bases militaires étrangères

L'installation de toute base militaire étrangère dans le pays, même de façon très temporaire ou à des fins pacifiques, est interdite.

Quatre-vingt-sixième Principe : Rôles en temps de paix

Le Conseil des Sages doit, en temps de paix, utiliser le personnel de l'armée pour des travaux de secours, d'enseignement, de propagation des valeurs kamiques, de reconstruction, en observant scrupuleusement les principes de la justice kamique, et dans la mesure où ils ne portent pas atteinte à la disponibilité au combat.

Quatre-vingt-septième Principe : Guilde de Cho

La Guilde de Cho qui a été constituée par Hoï-Cho, est maintenue dans la poursuite de son rôle pour la sauvegarde de la propagation des Enseignements de l'Espoir des Kamis, la protection du Grand Sage et du Livre des Révélations. La limite des fonctions et l'étendue de la responsabilité de cette guilde sont déterminés par le Grand Sage à tout moment, en relation avec les fonctions et l'étendue de la responsabilité des forces armées, en insistant sur la coopération et l'harmonisation fraternelle entre elles.

Quatre-vingt-huitième Principe : Instruction des citoyens

Le Conseil des Sages est tenu de pourvoir tous les citoyens de possibilités d'instruction militaire par l'intermédiaire d'entraîneurs, de manière à ce que tous les individus soient constamment en mesure de défendre le pays et la Théocratie zoraïe par les armes si cela s'avère nécessaire.

Politique étrangère

Principe : de la politique étrangère

La politique étrangère de la Théocratie zoraïe est fondée sur le refus de toute volonté de domination et de soumission, de la défense de l'indépendance à tous points de vue et de l'intégrité territoriale du pays, de la défense des droits de tous les kamistes et du non-alignement face aux puissances dominatrices et des relations pacifiques réciproques avec les nations non belliqueuses.

Principe : Interdiction de contrôle étranger

Est interdit tout type de contrat qui serait la cause d'une domination étrangère sur les ressources naturelles d'Atys, sur la culture, l'armée, la religion ou d'autres valeurs du pays.

Principe : Indépendance

La Théocratie zoraïe a pour idéal le bonheur de l'homin au sein de la communauté, et reconnaît le droit de tous les peuples d'Atys à l'indépendance, la liberté et le règne du droit et de la justice. En conséquence, s'abstenant totalement de toute ingérence dans les affaires internes des autres nations, elle soutient le combat pour le droit des opprimés face aux oppresseurs partout sur l'Ecorce.

Principe : Droit d'asile

Le gouvernement de la Théocratie zoraïe peut accorder l'asile politique à ceux qui le demandent sauf s'ils sont considérés comme des traîtres ou des criminels.

Modification de la Constitution

Principe : dernier principe

En cas de nécessité, la révision de la Constitution de la Théocratie zoraïe est effectuée de la manière suivante : Après consultation du Cercles Consultatifs Kamiques, le Grand Sage soumet par écrit toute proposition d'amendements à la Constitution, au Conseil des Gardiens. Les mesures adoptées par le Conseil, après approbation et signature du Grand Sage, doivent être adoptées par voie de recours au suffrage universel par la majorité absolue des participants au référendum. Le contenu des principes relatifs au caractère kamiste du régime, l'établissement de toutes les lois et règlements sur la base des principes kamiques, des Révélations de Ma-Duk et des objectifs de la Théocratie zoraïe, la souveraineté du Commandement de Ma-Duk et le gouvernement du peuple vers l'âge kamique, ainsi que la gestion des affaires du pays en s'appuyant sur le suffrage universel, la religion et la confession officielle de la Théocratie zoraïe, sont immuables.


  1. Der Text wurde hier von Kaikyo nach: http://lescercles.benletibetain.net/tdc/viewtopic.php?f=32&t=697 und damit nach Xoccins Arbeit übernommen. Die wenigen Zusätze, die in Klammern HRP zu sein schienen, wurden entfernt, da die Emotes auf ihre Unwesentlichkeit im Text meiner Meinung nach hinweisen.