Charta des Rates der Matis-Häuser: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 5. Juni 2022, 08:08 Uhr

Inhaltsverzeichnis

Charta des Rates der Matis-Häuser

( Quelle vom Quarta, Fallenor 22, 2. CA 2534.[1] )

Buch I - Die Arbeitsweise des Rates

Teil I - Einrichtung des Rates

Artikel I

Inspiriert durch den Willen der Untertanen Seiner Majestät und der Gilden des Matis-Königreichs, ihre gemeinsame Zukunft zu gestalten, etabliert diese Charta den Rat der Matis-Häuser, dem die Mitgliedsgilden Kompetenzen zur Erreichung ihrer gemeinsamen Ziele zuweisen. Der Rat koordiniert die Politik der Mitgliedsgilden zur Erreichung dieser Ziele und übt die ihm von den Mitgliedsgilden übertragenen Befugnisse auf gemeinschaftliche Weise aus.

Teil II - Werte und Ziele des Rates

Artikel II-1: Werte

Die Werte des Rates sind die aller Matis: Loyalität, Standhaftigkeit, Höflichkeit, Verehrung, Ästhetische Erfüllung, Hingabe an Jena und die Heilige Karavan.

Artikel II-2: Ziele

Das erste Ziel des Rates ist es, den Mitgliedsgilden die Möglichkeit zu geben, sich zu beraten, um ihre Politik im Interesse des Königreichs besser zu koordinieren, wenn Ereignisse oder Bedrohungen für das Matis-Königreich im Allgemeinen oder die Mitgliedsgilden im Besonderen eintreten könnten.

Teil III - Zusammensetzung des Rates

Artikel III - 1: Grundsatz

Der Rat steht allen Matis-Gilden offen, die seine Werte respektieren und sich verpflichten, diese gemeinsam zu fördern.

Artikel III - 2: Kriterien für die Mitgliedschaft und Verfahren für den Beitritt zum Rat

Um dem Rat beizutreten, muss eine Gilde ursprünglich Matis sein und mindestens 70% Matis in ihrem Entscheidungsapparat haben.

Artikel III - 3: Zusammensetzung der Vertretung

a) Jede Mitgliedsgilde des Rates wird von einem, zwei oder drei Parlamentariern vertreten, die die offizielle Stimme der Gilde in den Debatten zum Ausdruck bringen.

b) Jede Mitgliedsgilde des Rates wird durch einen einzigen Ratsherrn vertreten, der bei Abstimmungen ihre offizielle Stimme abgibt. Dieser Ratgeber ist einer der Parlamentarier der Gilde.

Artikel III - 4: Leitung des Rates

Die Organisation des Rates wird von einem, zwei oder drei Hohen Räten geführt. Die Hohen Räte nehmen nicht an Abstimmungen teil.

Teil IV - Pflichten der Mitglieder

Artikel IV - 1: Weitergabe von Informationen

Jeder Parlamentarier hat die Pflicht, die Gilde, die er vertritt, über den Rat, seine Werte, seine Rolle und die Entscheidungen, die dort getroffen werden, zu informieren.

Jeder Parlamentarier hat die Pflicht, den Rat über alle Gefahren, Bedrohungen oder Risiken zu informieren, die dem Königreich Matis, dem Rat selbst oder einer seiner Mitgliedsgilden schaden könnten.

Artikel IV - 2: Durchsetzung von Beschlüssen

Jeder Parlamentarier ist dafür verantwortlich, dass die verbindlichen Beschlüsse des Rates in der Gilde, der er angehört, umgesetzt werden.

Artikel IV - 3: Respekt gegenüber anderen Mitgliedern

Jeder offene oder verdeckte Angriff einer Mitgliedsgilde auf eine andere führt zu ihrem sofortigen und unanfechtbaren Ausschluss für einen Zeitraum, der auf einer ordentlichen Sitzung festgelegt wird.

Artikel IV - 4: Solidaritätsklausel

Jede Mitgliedsgilde muss, wenn möglich, jeder anderen Mitgliedsgilde helfen, die in Gefahr oder Not ist.

Teil V - Überarbeitung der Charta des Rates

Artikel V - 1: Bedingungen für eine Revision

Diese Charta kann in einem oder mehreren Punkten revidiert werden, wenn sie als unvollständig, inkohärent oder gegen die Interessen des Matis-Königreichs oder Jenas und der Heiligen Karavan gerichtet angesehen wird, und zwar mit einer Dreiviertelmehrheit.

Artikel V - 2: Bedingungen für die Annahme von Revisionen

Revisionen werden Artikel für Artikel nach einer Debatte und Abstimmung mit absoluter Mehrheit angenommen.

Artikel V - 3: Frist für die Stabilität

Eine Revision darf erst dann vorgenommen werden, wenn seit den letzten wirksamen Änderungen mindestens ein voller Zyklus vergangen ist.

Buch II - Die Politik des Rates

Teil I - Matis-Politik

Artikel I

Der Rat folgt der königlichen Matis-Politik, sofern diese dem Weg Jenas und der Heiligen Karavan folgt.

Artikel II

Im Falle eines plötzlichen Wechsels des Monarchen oder der königlichen Politik muß der Rat zusammenkommen, um den weiteren Weg zu diskutieren und mit einer Dreiviertelmehrheit zu beschließen.

Anhänge

Anhang I - Definition von Abstimmungsmehrheiten

Anhang I - 1: Definition der einfachen Mehrheit.

Die einfache Mehrheit ist definiert als mindestens 50% der Stimmen der amtierenden Ratsmitglieder, die anwesend sind und abstimmen.

Anhang I - 2: Definition der Mehrheit der Mitglieder.

Die Mehrheit der Mitglieder ist definiert als mindestens 50% der Stimmen der amtierenden Ratsmitglieder, die alle Mitgliedsgilden repräsentieren.

Anhang I - 3: Definition der qualifizierten Mehrheit.

Eine qualifizierte Mehrheit ist definiert als mindestens 75% der Stimmen der amtierenden Ratsmitglieder, die mindestens 72% der Mitgliedsgilden repräsentieren.

Anhang I - 4: Definition der Dreiviertelmehrheit.

Eine Dreiviertelmehrheit ist definiert als mindestens 75% der Stimmen der amtierenden Ratsmitglieder, die alle Mitgliedsgilden vertreten.

Anhang I - 5: Definition der absoluten Mehrheit.

Die absolute Mehrheit ist definiert als mindestens 90% der Stimmen der amtierenden Ratsmitglieder, die mindestens 90% der Mitgliedsgilden repräsentieren, für und keine Gegenstimme.

Erklärungen zur Ratifizierung

Die Herren der Rinde, den 9. April 2005

Ich, Meister Mogwai, Gründer der Gilde der Herren der Rinde, erkläre in ihrem Namen, daß ich die Charta des Rates der Matis-Häuser, wie sie heute Abend vorgeschlagen wird, ratifiziere.

Hesperian, den 9. April 2005

Ich, Shaarm Regentin von Hesperian, erkläre in ihrem Namen, daß ich die Charta des Rates der Matis-Häuser offiziell annehme.

Die Herren der Dämmerung, den 9. April 2005

Ich, Calli, Chefdiplomat der Lords of the Dawn, erkläre, daß ich diese Charta ebenfalls annehme. Lang lebe dieser Rat!

Licht von Atys, den 9. April 2005

Ich, Elandsyl, Vertreterin des Matis-Rates des Lichtes von Atys erkläre, die Charta des Rates der Matis-Häuser zu ratifizieren.

Der Pfad der Handwerker, 9. April 2005

Ich, Meister Mosaik, im Namen des Weisen Malya, Oberhaupt des Handwerkerpfads, erkläre im Namen meiner Gilde, daß ich die Charta des Rates der Matis-Häuser ratifiziere. Möge unsere Stimme auf Atys gehört werden!

Die Gärten von Atys, den 9. April 2005.

Ich, Elreis, Mitbegründer der Gilde der Gärten von Atys, erkläre im Namen der Gilde, die vorliegende Charta des Rates der Matis-Häuser zu ratifizieren.

Alkiane, den 9. April 2005

Ich, Tribën korimh Havenhor von Estresys, Botschafter des Alkiane-Ordens, erkläre im Namen der Gilde, daß ich die Charta des Rates der Matis-Häuser annehme.

Aegura, den 3. Juni 2005

Atom, Vertreter von Khoufou, Oberhaupt von Aegura, ratifiziert die Charta vor den anwesenden Ratsmitgliedern.

Laufender Prozess

Föderation des Matis-Handels

Die Föderation war in ihrer alten Version Teil des Rates. In diesem Zusammenhang sollte Alchimi uns in Kürze die Ratifizierung der Charta durch seine Gilde bestätigen.

Absichtserklärungen

Die Wanderer von Atys, den 9. April 2005.

Ich bin Psylvia von den Wanderern von Atys und werde dem Rat in Kürze die Meinung der Wanderer von Atys zur Charta des Rates der Matis-Häuser vortragen.

  1. Quarta, Fallenor 22, 2. CA 2534 ist der 13. August 2006.