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Version vom 29. September 2023, 13:40 Uhr
Inhaltsverzeichnis
- 1 Präambel[1]
- 2 Von der Theokratie
- 2.1 Erster Grundsatz: Die Form der Regierung
- 2.2 Zweites Prinzip: Grundlegende Prinzipien
- 2.3 Drittes Prinzip: Ziele, die der Theokratie der Zoraï zugewiesen wurden
- 2.4 Viertes Prinzip: Kamische Prinzipien
- 2.5 Fünftes Prinzip: Die Rolle des Großen Weisen
- 2.6 Sechstes Prinzip: Prinzip des Gemeinschaftslebens
- 2.7 Siebtes Prinzip: Prinzip der Unabhängigkeit
- 2.8 Achtes Prinzip : Prinzip der Familie als Grundeinheit der Gesellschaft der Zoraï
- 2.9 Neuntes Prinzip: Das Prinzip der Einheit der Kami-Religion
- 2.10 Zehntes Prinzip: Kamismus als offizielle Religion
- 2.11 Elftes Prinzip: Anerkannte religiöse Minderheiten
- 2.12 Zwölftes Prinzip: Rechte von Nicht-Kamisten
- 3 Nationale Regeln
- 3.1 Dreizehntes Prinzip: Gleichheit aller Homins vor dem Gesetz
- 3.2 Vierzehntes Prinzip: Gleichheit der Geschlechter vor dem Gesetz
- 3.3 Fünfzehntes Prinzip: Grundrechte der Homins
- 3.4 Sechzehntes Prinzip: Meinungsfreiheit
- 3.5 Siebzehntes Prinzip: Freiheit der Meinungsäußerung
- 3.6 Achtzehnte Prinzip: Recht auf Versammlungen
- 3.7 Neunzehntes Prinzip: Von der Bildung
- 3.8 Zwanzigstes Prinzip : Verhaftung
- 3.9 Einundzwanzigstes Prinzip: Staatsangehörigkeit für Zoraï
- 3.10 Zweiundzwanzigstes Prinzip: Erwerb der Staatsangehörigkeit der Zoraï durch Ausländer
- 3.11 Dreiundzwanzigstes Prinzip: Eigenschaften der Theokratie
- 3.12 Vierundzwanzigstes Prinzip: Handelsfreiheit
- 3.13 Fünfundzwanzigste Prinzip: Besitztümer der Homins
- 3.14 Sechsundzwanzigstes Prinzip: Ausbeutung der natürlichen Ressourcen
- 3.15 Siebenundzwanzigstes Prinzip: Beschlagnahmung
- 3.16 Achtundzwanzigstes Prinzip: Schutz der Umwelt
- 4 Souveränität der Nation
- 5 Gesetzgebende Gewalt
- 5.1 Einunddreißigstes Prinzip: Wahl und Abstimmungen
- 5.2 Zweiunddreißigstes Prinzip: Dauer der Amtszeit
- 5.3 Dreiunddreißigstes Prinzip: Religiöse Vertreter
- 5.4 Vierunddreißigstes Prinzip: Beschlussfähigkeit
- 5.5 Fünfunddreißigstes Prinzip: Aussetzung der Wahlen im Kriegsfall
- 5.6 Sechsunddreißigstes Prinzip: Teilnahme der Weisen an den Kamischen Beiräten
- 5.7 Siebenunddreißigstes Prinzip: Kompetenzen der Kamischen Beratungszirkel
- 5.8 Achtunddreißigstes Prinzip: Grenzen der Zuständigkeit der Kamischen Beratungszirkel
- 5.9 Neununddreißigstes Prinzip: Gesetzesinitiative
- 5.10 Vierzigstes Prinzip: Verträge
- 5.11 Einundvierzigstes Prinzip: Gesetze, die die territoriale Integrität berühren
- 5.12 Zweiundvierzigstes Prinzip: Kriegsgesetze
- 5.13 Dreiundvierzigstes Prinzip: Nationales Erbe
- 5.14 Vierundvierzigstes Prinzip: Rechenschaftspflicht der Mitglieder der Kamischen Beratungszirkel
- 5.15 Fünfundvierzigstes Prinzip: Übertragung der gesetzgebenden Gewalt
- 5.16 Sechsundvierzigstes Prinzip: Unabhängigkeit der Vertreter
- 5.17 Siebenundvierzigstes Prinzip: Fragen an den Rat der Weisen
- 5.18 Siebenundvierzigstes Prinzip: Interpellation des Wächterrats
- 5.19 Achtundvierzigstes Prinzip: Alle Rechtsakte werden dem Wächterrat vorgelegt
- 5.20 Neunundvierzigstes Prinzip: Überprüfung der Gesetze auf ihre Übereinstimmung mit den kamischen Werten
- 5.21 Fünfzigstes Prinzip: Verlängerung der Frist für die Überprüfung
- 5.22 Einundfünfzigstes Prinzip: Überwachung durch den Wächterrat
- 6 Ausführende Gewalt
- 6.1 Zweiundfünfzigstes Prinzip: Der Große Weise
- 6.2 Dreiundfünfzigstes Prinzip: Eigenschaften des Großen Weisen
- 6.3 Vierundfünfzigstes Prinzip: Mehrheitswahlen
- 6.4 Fünfundfünfzigstes Prinzip: Die Befugnisse des Großen Weisen
- 6.5 Sechsundfünfzigstes Prinzip: Schwur des Großen Weisen
- 6.6 Siebenundfünfzigstes Prinzip: Rechenschaftspflicht des Großen Weisen
- 6.7 Achtundfünfzigstes Prinzip: Unterzeichnung von Gesetzen
- 6.8 Neunundfünfzigstes Prinzip: Unterzeichnung von Verträgen
- 6.9 Sechzigstes Prinzip: Vertreter
- 6.10 Einundsechzigstes Prinzip: Ernennung von Botschaftern
- 6.11 Zweiundsechzigstes Prinzip: Rücktritt des Großen Weisen
- 6.12 Dreiundsechzigstes Prinzip: Interim
- 6.13 Vierundsechzigstes Prinzip: Begrenzte Interimsperiode
- 6.14 Fünfundsechzigstes Prinzip: Wahl der Weisen
- 6.15 Sechsundsechzigstes Prinzip: Aufgaben der Weisen
- 6.16 Siebenundsechzigstes Prinzip: Rat der Weisen
- 6.17 Achtundsechzigstes Prinzip: Regierungsverantwortung
- 6.18 Neunundsechzigstes Prinzip: Umsetzung von Gesetzen, Kommissionen
- 6.19 Siebzigstes Prinzip: Fehlende Immunität
- 7 Der Rat der Wächter
- 7.1 Einundsiebzigstes Prinzip: Befugnisse des Rates der Wächter
- 7.2 Zweiundsiebzigstes Prinzip: Erhebung in den Stand eines Wächters
- 7.3 Dreiundsiebzigstes Prinzip: Unabhängigkeit der Justiz
- 7.4 Vierundsiebzigstes Prinzip: Öffentlicher Charakter des Prozesses
- 7.5 Fünfundsiebzigstes Prinzip: Grundlage für gerichtliche Entscheidungen
- 7.6 Sechsundsiebzigstes Prinzip: Verbot der Rechtsverweigerung
- 7.7 Siebenundsiebzigstes Prinzip: Übereinstimmung von Gesetzen mit kamischen Geboten
- 7.8 Achtundsiebenundsiebzigstes Prinzip: Kontrolle der Theokratie
- 7.9 Neunundsiebzigstes Prinzip: Überprüfung der Wahlen
- 7.10 Achtzigstes Prinzip: Einstimmigkeit der Wächter
- 7.11 Einundachtzigstes Prinzip: Schwur der Wächter
- 8 Die Armee der Zoraï und die Gilde von Cho
- 8.1 Zweiundachtzigstes Prinzip: Aufgaben der Armee
- 8.2 Dreiundachtzigstes Prinzip: Kamistische Armee
- 8.3 Vierundachtzigstes Prinzip: Verbot der Anwerbung von Ausländern
- 8.4 Fünfundachtzigstes Prinzip: Verbot ausländischer Militärstützpunkte
- 8.5 Sechsundachtzigstes Prinzip: Rollen in Friedenszeiten
- 8.6 Siebenundachtzigstes Prinzip: Gilde von Cho
- 8.7 Achtundachtzigstes Prinzip: Unterweisung der Bürger
- 9 Außenpolitik
- 10 Änderung der Verfassung
Präambel[1]
Aus der Sicht der kamischen Religion entsteht Macht nicht aus der Klassenlage oder der Herrschaft eines Einzelnen oder einer Gruppe. Sie ist vielmehr eine Kristallisation des politischen Ideals eines Volkes mit gleicher Religion und Mentalität, das sich so organisiert, daß es im Prozess der intellektuellen und ideologischen Evolution seinen Weg auf das Endziel (die Kamische Erleuchtung) ausrichtet. Das Volk der Zoraï hat sich im Laufe seiner Entwicklung von Staub und Unreinheiten befreit und von den Infiltrationen der fremden (karavanischen) Mentalität gereinigt, indem es zu den intellektuellen Positionen und der traditionellen atysianischen Vision des Kamismus zurückgekehrt ist; und gegenwärtig baut es auf der Grundlage der Offenbarungen von Hoï-Cho seine beispielhafte Gesellschaft auf. Auf diesem Fundament besteht die Aufgabe der Theokratie der Zoraï darin, den Boden für die Überzeugungen der Bewegung zu errichten und die Bedingungen zu schaffen, unter denen der Homin mit hohen, universellen kamischen Werten erzogen werden soll.
Bei der Schaffung der politischen Organe und Institutionen, die selbst die Grundlage für die Organisation der Gesellschaft auf der Grundlage religiöser Gebote sind, werden qualifizierte Personen mit der Regierung und Verwaltung des Landes betraut, und die Verabschiedung von Gesetzen, die Ausdruck der Kriterien für die gesellschaftliche Verwaltung sind, folgt ihrem Lauf in der Achse der Gebote von Ma'Duk und der kamischen Traditionen. Daher ist diese genaue und ernsthafte Einhaltung seitens der gerechten, tugendhaften und engagierten Kamisten (Rat der Wächter) eine unvermeidliche und notwendige Vorschrift ; und, beim Regieren ist das Ziel, das Sein in einer Bewegung zum kamischen Goldenen Zeitalter hin zu entwickeln, damit der Boden für die Offenbarung und Entfaltung der Fähigkeiten mit der Absicht, die Dimensionen des Homin zum Vorschein zu bringen, bereitet wird; dies kann nicht anders erreicht werden als durch die aktive und allgemeine Beteiligung aller Bestandteile der Gemeinschaft, am Prozess der Evolution der Gesellschaft.
In Anbetracht dieses Ziels bereitet die Verfassung der Zoraï den Boden für eine solche Beteiligung auf allen Ebenen der politischen und zukunftsbestimmenden Entscheidungsfindung für alle Individuen der Gesellschaft, damit auf dem Weg der Entwicklung des Homins jedes Individuum an Fortschritt, Aufstieg und Führung teilhat und dafür verantwortlich ist.
Auf der Grundlage der Autorität des Gebots von Ma'Duk und der Hoffnung der Kami (der Große Weise, die Große Maske) bereitet die Verfassung den Boden für die Einführung einer theologischen Führung, die alle Eigenschaften vereint, um vom Volk als Führer anerkannt zu werden, damit sie als Garant für die Einhaltung der verschiedenen Organisationen und der traditionellen kamischen Pflichten fungieren kann.
Bei der Organisation und Ausrüstung der Verteidigungskräfte der Länder der Zoraï liegt das Hauptaugenmerk auf Glauben und Ideologie, so daß sie die Grundlage und die Regel bilden. Aus diesem Grund sind die Armee der Kamischen Theokratie und die Gilde von Cho in Übereinstimmung mit diesem Ziel organisiert und werden nicht nur mit der Sicherung und dem Schutz der Grenzen betraut, sondern auch mit der Last der ideologischen Mission, nämlich das Wort von Ma'Duk über die Rinde zu verbreiten.
Von der Theokratie
Erster Grundsatz: Die Form der Regierung
Die Regierung der Zoraïs ist eine Theokratie, die das Volk der Zoraï auf der Grundlage ihres jahrhundertealten Glaubens an die Herrschaft von Recht und Gerechtigkeit aus Ma'Duks Offenbarungen im Jahr zweitausendfünfhundertsechs unter der Führung des Großen Weisen Mabreka "Cho" Cheng-Ho, eines Schülers der Hoffnung der Kami, Hoï-Cho, der Ma'Duk im Jahr zweitausendvierhundertdreiundachtzig traf, angenommen hat.
Zweites Prinzip: Grundlegende Prinzipien
Die Theokratie der Zoraï ist ein System, das auf dem Glauben beruht an :
1. Einen einzigen obersten Kami (Ma'Duk), die Exklusivität seiner Souveränität, seine alleinige Macht, Gesetze zu erlassen, und die Notwendigkeit, sich seinen Offenbarungen zu unterwerfen.
2. Die Offenbarung von Ma'Duk an Hoï-Cho und seine grundlegende Rolle bei der Formulierung der Gesetze.
3. Die Wiederauferstehung und ihre konstruktive Rolle bei der evolutionären Entwicklung des Menschen zum Kami-Zeitalter.
4. Die Gerechtigkeit von Ma'Duk in der Schöpfung und in seinen Offenbarungen.
5. Die Hoffnung der Kami (den Großen Weisen), seine ständige Führung und ihre grundlegende Rolle bei der weiteren Verbreitung des Wortes von Ma'Duk.
Drittes Prinzip: Ziele, die der Theokratie der Zoraï zugewiesen wurden
Um die im zweiten Grundsatz genannten Ziele zu erreichen, ist die Theokratie verpflichtet, alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel für die folgenden Aufgaben einzusetzen:
1. Schaffung eines Klimas, das die Entwicklung von Tugenden fördert, die auf Glauben, Rechtschaffenheit und der Bekämpfung aller Erscheinungsformen von Laster und Perversion beruhen (vor allem Goo, Feuer, Schwarzmagier - die das Goo benutzen).
2. Erhöhung des allgemeinen Wissensniveaus in allen Bereichen durch die korrekte Nutzung der ihr zur Verfügung stehenden Kommunikationsmittel.
3. Kostenlosen Unterricht für alle auf allen Ebenen bis hin zur Maskenzeremonie gewährleisten.
4. Stärkung des Forschungs- und Innovationsgeistes in allen magischen, kulturellen und kamischen Bereichen durch die Einrichtung von Meditationszentren, Forschungszentren (Außenposten) und die Förderung von Forschern.
5. Die vollständige Ablehnung des außeratysianischen Kolonialismus (Karavan) und die Behinderung jeglicher ausländischer Einflüsse (Verbreitung des Jena-Kults).
6. Sicherung der politischen und sozialen Freiheiten innerhalb der Grenzen des Gesetzes.
7. Die Beteiligung der gesamten Bevölkerung an der Bestimmung ihres politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Schicksals (offene Versammlungen der Kamischen Beratungszirkel).
8. Ein kohärentes Verwaltungssystem einführen und überflüssige Institutionen abschaffen.
9. Stärkung des nationalen Verteidigungspotenzials durch eine reguläre Armee, um die Unabhängigkeit und Integrität des Landes der Zoraï und des kamischen Systems des Landes zu bewahren.
10. Aufbau einer gesunden und gerechten Wirtschaft in Übereinstimmung mit den kamischen Lehren und unter Beachtung der Rinde, um das Wohlergehen der Zoraï und den Fortbestand von Atys zu sichern, das Elend zu beseitigen und alle Arten von Entbehrungen in den Bereichen Nahrung, Unterkunft, Beschäftigung und Hygiene zu vermeiden.
11. Die Rechte von Individuen, Homins und Homines in jeder Hinsicht zu sichern und eine gerechte Rechtssicherheit für alle sowie die Gleichheit aller vor dem Gesetz einzuführen.
12. Die Entwicklung und Festigung der kamischen Brüderlichkeit und der Zusammenarbeit unter allen.
13. Die Gestaltung der Außenpolitik des Landes auf der Grundlage kamischer Kriterien, die brüderliche Verpflichtung gegenüber allen Kamisten und die vorbehaltlose Unterstützung von Homins in Not.
Viertes Prinzip: Kamische Prinzipien
Alle Gesetze, Verordnungen, Vereinbarungen, Verträge, Pakte und alles andere müssen auf den Kamischen Prinzipien basieren. Dieses Prinzip hat Vorrang vor dem allgemeinen und absoluten Charakter aller Prinzipien der Verfassung und anderer Gesetze und Vorschriften. Die Beurteilung dieser Vorschrift obliegt dem Rat der Wächter (aus der Gemeinschaft des Ewigen Baumes).
Fünftes Prinzip: Die Rolle des Großen Weisen
In der Theokratie der Zoraï wird während der Abwesenheit des Weisesten aller Weisen (Cho, der erste Homin, der Ma'Duk getroffen hat; die Zoraï erwarten seine Wiederauferstehung in einer höheren kamischen Form, da er natürlich das kamische Alter erreicht hat), Bis Ma'Duk sein Wiedererscheinen beschleunigt, obliegt die Auslegung der Offenbarungen von Ma'Duk und der Kamisten einem gerechten, tugendhaften, zeitgemäßen, mutigen, verwaltenden und geschickten religiösen Weisen (Großer Weiser), der diese Aufgabe gemäß dem Zweiundfünfzigsten Prinzip übernimmt.
Sechstes Prinzip: Prinzip des Gemeinschaftslebens
In der Theokratie der Zoraï ist es eine allgemeine und gegenseitige Pflicht der Individuen untereinander, der Regierung gegenüber dem Volk und des Volkes gegenüber der Regierung, andere zum Guten zu führen und schlechte Taten zu verhindern. Ihre Bedingungen, Grenzen und ihr Wesen werden durch das Gesetz bestimmt.
Die Brüder und Schwestern Zoraï sind untereinander verbunden. Sie gebieten das Gute und verbieten das Böse.
Siebtes Prinzip: Prinzip der Unabhängigkeit
In der Theokratie der Zoraï sind Freiheit, Unabhängigkeit, Einheit und Integrität des Landes Zoraï untrennbar miteinander verbunden und ihre Aufrechterhaltung ist die Pflicht der Regierung und der gesamten Nation. Keine Einzelperson, Gruppe oder Behörde hat das Recht, im Namen der Freiheit die politische, kulturelle, wirtschaftliche, militärische Unabhängigkeit und territoriale Integrität der Länder der Zoraï in irgendeiner Weise zu beeinträchtigen, und keine Behörde hat das Recht, im Namen der Aufrechterhaltung der Unabhängigkeit und territorialen Integrität legitime Freiheiten abzuschaffen, auch nicht durch den Erlaß von Gesetzen und Verordnungen.
Achtes Prinzip : Prinzip der Familie als Grundeinheit der Gesellschaft der Zoraï
Da die Familie die Grundeinheit der kamistischen Gesellschaft ist, müssen alle Gesetze, Vorschriften und Planungen, die die Familie betreffen, darauf ausgerichtet sein, die Organisation der Familie zu erleichtern, ihre Reinheit zu gewährleisten und die Familienbande auf der Grundlage des kamistischen Rechts und der kamistischen Moral zu festigen.
Neuntes Prinzip: Das Prinzip der Einheit der Kami-Religion
Nach dem Ersten Wort: "Ich bin Ma'Duk, der Schöpfer, der Atys zum Leben erweckt hat. Ich bin eins mit den Kami, die ein Teil von mir sind. Alle Kamisten bilden eine einzige Gemeinschaft, die Ma'Duk als höchsten Kami und nur ihn lobt, und die Theokratie Zoraï ist verpflichtet, ihre allgemeine Politik auf der Grundlage des Bündnisses und der Vereinigung der kamistischen Nationen festzulegen und weitere Anstrengungen zu unternehmen, um die politische, wirtschaftliche und kulturelle Einheit der kamistischen Welt zu erreichen.
Zehntes Prinzip: Kamismus als offizielle Religion
Die offizielle Religion der Zoraï ist der Kamismus mit Ma'Duk als Oberstem Kami. Andere kamistische Konfessionen, die z. B. Jena als Obersten Kami einsetzen, werden vollständig respektiert, und die Anhänger dieser Konfessionen können ihre konfessionellen Riten gemäß ihren Bräuchen vollziehen; ihre religiöse Erziehung und Unterweisung sowie ihr persönlicher Status (Ehe, Scheidung usw.) werden offiziell anerkannt. In jeder Region, in der die Anhänger jeder dieser Konfessionen in der Mehrheit sind, werden die örtlichen Vorschriften im Rahmen der Befugnisse der Räte mit dieser Konfession übereinstimmen, wobei die Rechte der Anhänger anderer Konfessionen gewahrt bleiben.
Elftes Prinzip: Anerkannte religiöse Minderheiten
Karavanier und Trytonisten werden als die einzigen religiösen Minderheiten anerkannt, die innerhalb der Grenzen des Gesetzes (keine Verbreitung ihres Wortes, was als Angriff auf die Stabilität der Theokratie angesehen würde, keine Bauten, keine auffälligen Zeichen ihrer Religion, natürlich keine Außenposten, keine öffentlichen Zeremonien, insbesondere keine Hochzeiten usw.) ihre religiösen Riten frei vollziehen können (bei sich zu Hause, in ihrem Haus, nicht auf der Straße).
Zwölftes Prinzip: Rechte von Nicht-Kamisten
Die Theokratie der Zoraï und die Kamisten haben die Pflicht, gegenüber Nicht-Kamisten mit gutem Benehmen und mit Gerechtigkeit und Fairness zu handeln, ihre Rechte als Homins zu respektieren (vgl. Deklaration der Rechte der Homin). Dieses Prinzip gilt gegenüber allen, die sich nicht gegen den Kamismus und die Theokratie verschwören oder gegen sie handeln (sonst verlieren sie ihre Rechte und müssen getötet werden).
Nationale Regeln
Dreizehntes Prinzip: Gleichheit aller Homins vor dem Gesetz
Jeder Bürger der Zoraï, unabhängig von seiner Ethnie oder Gruppe, genießt die gleichen Rechte; Hautfarbe, Rasse, Sprache etc. sind kein Grund für eine Privilegierung.
Vierzehntes Prinzip: Gleichheit der Geschlechter vor dem Gesetz
Alle Bürger der Zoraï, Homins und Hominas, stehen unter dem Schutz des Gesetzes und genießen alle hominischen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte, unter Einhaltung der kamischen Lehren.
Fünfzehntes Prinzip: Grundrechte der Homins
Die Würde, das Leben, das Eigentum, die Rechte, der Wohnsitz und der Beruf von Personen sind unantastbar, außer in den vom Gesetz zugelassenen Fällen.
Sechzehntes Prinzip: Meinungsfreiheit
Meinungsdelikte sind verboten und niemand darf wegen seiner Meinung getadelt oder ermahnt werden (seine Meinung auf dem Markt in Zora zu äußern ist allerdings etwas anderes ;) siehe nächster Grundsatz).
Siebzehntes Prinzip: Freiheit der Meinungsäußerung
Das Recht auf freie Meinungsäußerung gilt für die Aussagen von Homins über das Land der Zoraï und für Veröffentlichungen, sofern sie nicht gegen kamische Prinzipien oder die öffentliche Ordnung verstoßen.
Achtzehnte Prinzip: Recht auf Versammlungen
Die Organisation von Versammlungen und Veranstaltungen, bei denen keine Waffen getragen werden, ist frei, solange sie die Grundlagen des Kamismus nicht stören (philosophische Abende: keine Sorge. Ein karavanisches Treffen: nein).
Neunzehntes Prinzip: Von der Bildung
Die Theokratie ist verpflichtet, die Mittel für die kostenlose Bildung aller Bürger bis zur Maskenzeremonie bereitzustellen und die Mittel für die höhere Bildung (Botanik, Magnetismus, Schreiben, Magie ...) kostenlos zu entwickeln, um die Selbstversorgung des Landes zu ermöglichen.
Zwanzigstes Prinzip : Verhaftung
Im Falle einer Festnahme müssen die Anklagepunkte und ihre Gründe dem Angeklagten sofort schriftlich mitgeteilt und erläutert werden; die vorläufige Akte muß den zuständigen Behörden zugestellt werden, und die vorbereitenden Maßnahmen für den Prozess müssen so schnell wie möglich getroffen werden.
Einundzwanzigstes Prinzip: Staatsangehörigkeit für Zoraï
Die Staatsangehörigkeit der Zoraï ist ein unbestreitbares Recht für jeden Zoraï. Keinem Zoraï kann die Staatsangehörigkeit von der Regierung entzogen werden, außer auf Antrag, bei schweren oder wiederholten Verstößen gegen das Gesetz der Zoraï oder bei Erwerb der Staatsangehörigkeit eines anderen Landes.
Zweiundzwanzigstes Prinzip: Erwerb der Staatsangehörigkeit der Zoraï durch Ausländer
Ausländer können die Staatsangehörigkeit der Zoraï erwerben. Der Entzug der Staatsangehörigkeit dieser Personen ist in denselben Fällen möglich, die im Einundzwanzigsten Grundsatz genannt sind.
Dreiundzwanzigstes Prinzip: Eigenschaften der Theokratie
Öffentliches Eigentum und Reichtum wie unbebautes oder verlassenes Land, verfallene Außenposten, Seen, Flüsse und andere öffentliche Gewässer, Hügel, Täler, Wälder, Wüsten, Naturwälder, nicht abgegrenzte Sümpfe, Höhlen, erbenlose Nachlässe, leerstehende Güter und öffentliches Eigentum, das von Usurpatoren übernommen wurde (Vorposten, die von Karavaniern übernommen wurden), stehen der Theokratie zur Verfügung, damit sie sie im allgemeinen Interesse nutzen kann.
Vierundzwanzigstes Prinzip: Handelsfreiheit
Jeder Mensch ist Eigentümer des Produkts seines rechtmäßigen Handels und seiner rechtmäßigen Arbeit, und niemand kann durch seine Rechte an seinem Handel und seiner Arbeit einem Menschen die Möglichkeit nehmen, Handel zu treiben und zu arbeiten.
Fünfundzwanzigste Prinzip: Besitztümer der Homins
Privateigentum, das auf rechtmäßige Weise erworben wurde, wird respektiert.
Sechsundzwanzigstes Prinzip: Ausbeutung der natürlichen Ressourcen
Bei der Ausbeutung natürlicher Ressourcen darf es keine Diskriminierung geben, aber es ist strengstens verboten, die Rinde übermäßig auszubeuten und die Toleranz der Kami zu missbrauchen.
Siebenundzwanzigstes Prinzip: Beschlagnahmung
Die Theokratie ist verpflichtet, Reichtümer, die durch Goo korrumpiert wurden oder aus Diebstahl, Unterschlagung, öffentlichem Eigentum, der Schaffung von Orten der Verderbnis und anderen unrechtmäßigen Fällen stammen, zu beschlagnahmen und sie ihren rechtmäßigen Besitzern zurückzugeben, sofern dies möglich ist (Diebstahl, Unterschlagung). Im Falle, daß diese nicht bekannt sind, fällt das Eigentum an die Theokratie zurück.
Achtundzwanzigstes Prinzip: Schutz der Umwelt
In der Theokratie der Zoraï wird der Schutz der Umwelt, in der die heutige Generation und zukünftige Generationen leben sollen, als öffentliche Pflicht angesehen. Daher sind alle Aktivitäten verboten, die die Umwelt verschmutzen (z. B. Bau eines Bohrers, Arbeit mit Goo) oder irreparabel zerstören würden.
Souveränität der Nation
Achtundzwanzigstes Prinzip: Göttliche Souveränität
Die absolute Souveränität über Atys und die Homins liegt bei Ma'Duk und er ist es, der den Homins die Herrschaft über ihr Schicksal verliehen hat. Niemand kann den Homins dieses göttliche Recht nehmen oder es in den Dienst der Interessen eines Einzelnen oder einer bestimmten Gruppe stellen, und die Nation übt dieses von Ma'Duk gewährte Recht mit den in den folgenden Prinzipien dargelegten Mitteln aus.
Neunundzwanzigstes Prinzip: Gewaltenteilung
Die souveränen Gewalten in der Theokratie Zoraïe bestehen aus: der Legislative, der Exekutive und der Judikative, die unter der Kontrolle des Großen Weisen, Erben der Hoffnung der Kami und Führer der Gemeinschaft, gemäß den folgenden Grundsätzen dieses Verfassungsgesetzes ausgeübt werden. Diese Gewalten sind voneinander unabhängig.
Dreißigstes Prinzip: Die Gewalten innerhalb der Theokratie
Gesetzgebende Gewalt - Legislative
Die Legislative wird von den Kamischen Beratungszirkeln ausgeübt, die aus achtzig gewählten Volksvertretern aller Bürger der Zoraï bestehen, und ihre Entscheidungen werden zur Umsetzung an die Exekutive und die Judikative weitergeleitet, nachdem sie die in den folgenden Grundsätzen beschriebenen Schritte durchlaufen haben.
Ausführende Gewalt - Exekutive
Die Exekutivgewalt wird vom Führer der Gemeinschaft, dem Großen Weisen, ausgeübt, der vom Rat der Weisen auf Lebenszeit gewählt wird. Er stützt sich bei seinen Entscheidungen auf den Rat der Weisen in beratender Funktion.
Justizielle Gewalt - Judikative
Die richterliche Gewalt wird vom Rat der Wächter ausgeübt, der aus acht Zoraï besteht (wie die Offenbarungen von Ma'Duk). Er sorgt für die Beilegung von Streitigkeiten, den Schutz der öffentlichen Rechte, die Entwicklung, die Durchsetzung der Gerechtigkeit und die Einhaltung der Gebote von Ma'Duk.
Gesetzgebende Gewalt
Einunddreißigstes Prinzip: Wahl und Abstimmungen
Die Kamischen Beratungszirkel bestehen aus Vertretern der Nation, die direkt und in geheimer Abstimmung gewählt werden.
Volksabstimmung
Bei sehr wichtigen wirtschaftlichen, politischen, sozialen und kulturellen Problemen kann die gesetzgebende Gewalt durch Referenden und durch die direkte Inanspruchnahme von Volksabstimmungen ausgeübt werden. Der Antrag auf Volksabstimmung muß von zwei Dritteln (54/80) der Kamischen Beratungszirkel befürwortet werden.
Zweiunddreißigstes Prinzip: Dauer der Amtszeit
Die Legislaturperiode der Kamischen Beratungszirkel beträgt zweiunddreißig Zyklen (8 Jahre). Die Wahlen für jede Legislaturperiode müssen vor Ablauf der vorherigen Legislaturperiode stattfinden, damit die Theokratie zu keinem Zeitpunkt unvorbereitet ist. Die ersten achtzig bilden die Kamischen Beratungszirkel. Die nachfolgenden Mitglieder können ausnahmsweise während der acht Jahre einen Sitz erhalten, wenn eines der ersten achtzig Mitglieder zu Ma'Duk zurückgerufen wird.
Dreiunddreißigstes Prinzip: Religiöse Vertreter
Bei den Wahlen für die Kamischen Beratungszirkel darf es nicht mehr als einen Karavan-Kandidaten und einen Trytonisten-Kandidaten geben. Alle anderen müssen die Gunst von Ma'Duk genießen.
Vierunddreißigstes Prinzip: Beschlussfähigkeit
Nach der Durchführung der Wahlen sind die Sitzungen der Kamischen Beratungsgremien offiziell, wenn zwei Drittel aller Vertreter anwesend sind (54/80). Für die Verabschiedung eines neuen Gesetzes ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Vertreter erforderlich.
Fünfunddreißigstes Prinzip: Aussetzung der Wahlen im Kriegsfall
In Zeiten des Krieges und der militärischen Besetzung des Landes werden auf Vorschlag des Großen Weisen, der Ratifizierung durch drei Viertel aller Vertreter der Kamischen Beratungsgremien und der Zustimmung des Wächterrates die Wahlen in den besetzten Orten oder im ganzen Land für eine bestimmte Zeit ausgesetzt, und falls keine neuen Kamischen Beratungsgremien gebildet werden, setzen die alten ihre Tätigkeit in gleicher Weise fort.
Sechsunddreißigstes Prinzip: Teilnahme der Weisen an den Kamischen Beiräten
Der Große Weise und alle Weisen haben das Recht, gemeinsam oder einzeln an den Sitzungen der Kamischen Beratungsgremien teilzunehmen, wobei sie von ihren Beratern begleitet werden können; falls die Vertreter es für notwendig erachten, sind die Weisen verpflichtet, anwesend zu sein, und wann immer sie es verlangen, werden ihre Erklärungen angehört.
Siebenunddreißigstes Prinzip: Kompetenzen der Kamischen Beratungszirkel
Die Kamischen Beratungszirkel können in allen Angelegenheiten Gesetze erlassen.
Achtunddreißigstes Prinzip: Grenzen der Zuständigkeit der Kamischen Beratungszirkel
Die Kamischen Beratungsgremien dürfen keine Gesetze erlassen, die gegen die Grundsätze und Gebote der offiziellen Religion des Landes oder gegen das Verfassungsgesetz verstoßen. Diese Tatsache muß vom Wächterrat gemäß dem Grundsatz einundfünfzig beurteilt werden.
Neununddreißigstes Prinzip: Gesetzesinitiative
Gesetzesentwürfe werden nach Zustimmung des Rates der Weisen den Kamischen Beratungszirkeln vorgelegt; Gesetzesvorschläge von mindestens acht Vertretern können in die Rolle der Kamischen Beratungszirkel aufgenommen werden.
Vierzigstes Prinzip: Verträge
Internationale Verträge, Konventionen, Verträge und Abkommen müssen von den Kamischen Beratungszirkeln ratifiziert werden.
Einundvierzigstes Prinzip: Gesetze, die die territoriale Integrität berühren
Jede Änderung des Grenzverlaufs ist verboten, es sei denn, es handelt sich um geringfügige Korrekturen, die die Interessen des Landes wahren, sofern sie nicht einseitig sind, die Unabhängigkeit und territoriale Integrität des Landes nicht beeinträchtigen und von vier Fünfteln aller Vertreter in den Kamischen Beratungsgremien gebilligt werden.
Zweiundvierzigstes Prinzip: Kriegsgesetze
Die Verhängung des Belagerungszustands ist verboten. In Kriegszeiten und unter ähnlichen außergewöhnlichen Umständen haben der Rat der Weisen und der Große Weise das Recht, mit Zustimmung der Kamischen Beratungsgremien vorübergehend die notwendigen Beschränkungen einzuführen, die jedoch in jedem Fall nicht länger als einen Zyklus dauern dürfen.
Dreiundvierzigstes Prinzip: Nationales Erbe
Gebäude und öffentliches Eigentum, die Teil des nationalen Erbes sind, sind unveräußerlich, es sei denn mit Zustimmung der Kamischen Beratungszirkel.
Vierundvierzigstes Prinzip: Rechenschaftspflicht der Mitglieder der Kamischen Beratungszirkel
Jeder Vertreter ist der gesamten Nation gegenüber verantwortlich und hat das Recht, seine Meinung zu allen internen und externen Problemen des Landes zu äußern.
Fünfundvierzigstes Prinzip: Übertragung der gesetzgebenden Gewalt
Die Eigenschaft des Vertreters ist an die Person gebunden und kann nicht auf andere übertragen werden. Die Kamischen Beratungszirkel können ihre Gesetzgebungsbefugnis nicht an eine Einzelperson oder eine Gruppe delegieren, aber wenn es notwendig ist, können sie die Ausarbeitung bestimmter Gesetze unter Beachtung des achtunddreißigsten Grundsatzes internen Kommissionen übertragen; in diesem Fall werden diese Gesetze versuchsweise für eine von den Kamischen Beratungszirkel festgelegte Dauer angewendet, und ihre endgültige Genehmigung obliegt den Kamischen Beratungszirkel.
Ebenso können die Kamischen Beratungszirkel die endgültige Genehmigung der Satzungen von staatlichen oder staatlich abhängigen Organisationen, Gilden und Einrichtungen unter Beachtung des achtunddreißigsten Grundsatzes an die entsprechenden Ausschüsse delegieren oder der Regierung die Genehmigung zur Ratifizierung dieser Satzungen erteilen. In diesem Fall dürfen die Entscheidungen der Regierung nicht im Widerspruch zu den Grundsätzen und Geboten der offiziellen Religion des Landes oder zum Verfassungsgesetz stehen; die Beurteilung dieser Tatsache, wie im achtunddreißigsten Grundsatz vorgesehen, obliegt dem Wächterrat. Darüber hinaus dürfen Regierungsentscheidungen nicht gegen die Gesetze und Vorschriften des Landes verstoßen und müssen den Kamischen Beratungszirkeln zur Prüfung und Bekanntgabe der Unvereinbarkeit mit den oben genannten Vorschriften mitgeteilt werden, wenn sie zum Zwecke der Ausführung zugestellt werden.
Sechsundvierzigstes Prinzip: Unabhängigkeit der Vertreter
Bei der Ausübung ihres Mandats sind die Vertreter in den Kamischen Beraterkreisen völlig frei in der Äußerung ihrer Meinungen und in der Abgabe ihrer Stimme. Sie dürfen aufgrund ihrer in den Kamischen Beratungsgremien geäußerten Meinungen oder in Ausübung ihres Amtes als Vertreter abgegebenen Stimmen nicht verfolgt oder verhaftet werden.
Siebenundvierzigstes Prinzip: Fragen an den Rat der Weisen
Wenn in jedem Fall von mindestens einem Viertel aller Vertreter der Kamischen Beratungszirkel eine Frage an den Großen Weisen oder von jedem der Vertreter an den verantwortlichen Weisen gestellt wird, die sich auf eine ihrer Zuständigkeiten bezieht, sind der Große Weise oder der Weise verpflichtet, bei den Kamischen Beratungszirkel anwesend zu sein und die Frage zu beantworten, und diese Antwort darf nicht länger als einen Zyklus verzögert werden, außer im Falle einer begründeten Verhinderung, die der Beurteilung der Kamischen Beratungszirkel unterliegt.
Siebenundvierzigstes Prinzip: Interpellation des Wächterrats
Im Falle einer tiefen Meinungsverschiedenheit zwischen den Kamischen Beratungszirkeln und einem der Weisen oder dem Großen Weisen kann eine Abstimmung stattfinden. Wenn drei Viertel der Kamischen Beratungszirkel der Regierung nicht mehr vertrauen, kann der Wächterrat angerufen werden und den Gesprächen zwischen der Regierung und den Kamischen Beratungszirkel beiwohnen. Es ist dann ihre Aufgabe, den Konflikt mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln zu lösen.
Achtundvierzigstes Prinzip: Alle Rechtsakte werden dem Wächterrat vorgelegt
Die von den Kamischen Beratungszirkeln verabschiedeten Gesetze sind ohne die Existenz des Wächterrats nicht rechtsgültig.
Neunundvierzigstes Prinzip: Überprüfung der Gesetze auf ihre Übereinstimmung mit den kamischen Werten
Alle von den Kamischen Beratungszirkeln verabschiedeten Texte müssen an den Rat der Wächter weitergeleitet werden. Der Wächterrat ist verpflichtet, sie innerhalb von höchstens einem Zyklus nach Erhalt auf ihre Übereinstimmung mit den kamischen Prinzipien und dem Verfassungsgesetz zu prüfen und sie, falls er sie für widersprüchlich hält, an die Kamischen Beratungszirkel zur Überarbeitung zurückzugeben. Ansonsten gilt der verabschiedete Text.
Fünfzigstes Prinzip: Verlängerung der Frist für die Überprüfung
Falls der Wächterrat die Zeit eines Zyklus zur Prüfung und Abgabe einer endgültigen Stellungnahme für unzureichend hält, kann er die Kamischen Beratungszirkel unter Angabe des Grundes um eine Verlängerung der Frist, höchstens um einen weiteren Zyklus, ersuchen.
Einundfünfzigstes Prinzip: Überwachung durch den Wächterrat
Ob die von den Kamischen Beratungsgremien verabschiedeten Texte nicht im Widerspruch zu den Geboten von Ma'Duk stehen und ob sie mit dem Verfassungsgesetz übereinstimmen, muß vom Wächterrat beurteilt werden.
Ausführende Gewalt
Zweiundfünfzigstes Prinzip: Der Große Weise
Nach der geschätzten religiösen Autorität der Hoffnung der Kamis, dem Gründer der Theokratie Zoraï, seiner Eminenz dem Großen Cho, möge er für immer in der Glückseligkeit von Ma'Duk baden, der von einer absoluten Mehrheit des Volkes als religiöse Referenz und Führer anerkannt und akzeptiert wurde, liegt die lebenslange Ernennung des Führers und Großen Weisen Zoraï in der Hand der vom Volk gewählten Weisen.
Der Große Weise hat das höchste offizielle Amt des Landes inne. Er ist für die Umsetzung der Verfassung und der Gesetze verantwortlich und übernimmt die Führung der Exekutive.
Dreiundfünfzigstes Prinzip: Eigenschaften des Großen Weisen
Der Große Weise muß aus dem Kreis der religiösen und politischen Würdenträger gewählt werden, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen: Herkunft Zoraï, Nationalität Zoraï, verwaltend und weise, mit guter Erfolgsbilanz, vertrauenswürdig (Ansehen bei den Zoraï: 100), tugendhaft, fromm (Ansehen bei den Kami: 100) und den Grundlagen der Theokratie Zoraï und der offiziellen Religion des Landes verpflichtet.
Darüber hinaus muß er die folgenden natürlichen Eigenschaften besitzen:
- Wissen, das notwendig ist, um sich zu den verschiedenen Kapiteln des kamischen Gesetzes zu äußern.
- Ehrlichkeit und Tugendhaftigkeit, die notwendig sind, um das kamistische Volk zu führen.
- Politische und soziale Weitsicht, Urteilsvermögen, Wagemut, Verwaltungsfähigkeit und ausreichende Macht für die Führung.
Bei mehreren Personen, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, erhält die Person den Vorzug, die über die gründlichsten religiösen und politischen Kenntnisse verfügt.
Vierundfünfzigstes Prinzip: Mehrheitswahlen
Der Große Weise wird mit der absoluten Mehrheit der Stimmen der Abstimmenden gewählt; sollte jedoch im ersten Wahlgang keiner der Kandidaten eine solche Mehrheit erhalten, findet am Quinteth der folgenden Woche ein zweiter Wahlgang statt. Am zweiten Wahlgang nehmen nur die beiden Kandidaten teil, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben; sollten jedoch einige der Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten haben, auf die Teilnahme an der Wahl verzichten, treten im zweiten Wahlgang zwei Personen von den anderen Kandidaten an, die im ersten Wahlgang mehr Stimmen als andere erhalten hätten.
Fünfundfünfzigstes Prinzip: Die Befugnisse des Großen Weisen
Die Aufgaben und Befugnisse des Großen Weisen:
- Bestimmung der allgemeinen Politik der Theokratie der Zoraï nach Rücksprache mit dem Rat der Wächter.
- Aufsicht über die ordnungsgemäße Umsetzung der allgemeinen Politik des Regimes.
- Anordnung eines Referendums.
- Oberster Befehlshaber der Streitkräfte.
- Kriegserklärung und Friedensproklamation sowie Mobilisierung der Streitkräfte.
- Ernennung, Entlassung und Annahme des Rücktritts :
- des Heerführers der Zoraï.
- des Führers der Gilde von Cho.
- der Oberbefehlshaber der Streitkräfte und der Ordnungskräfte.
- Streitschlichtung und Koordinierung der Beziehungen zwischen den drei Gewalten.
- Behandlung schwieriger Probleme des Systems, die nicht auf normalem Wege gelöst werden können, durch den Rat der Wächter.
- Amnestie oder Strafminderung für Verurteilte, im Rahmen der kamistischen Normen und auf Vorschlag des Leiters der Gesellschaft des Ewigen Baums.
Der Große Weise kann einige seiner Aufgaben und Befugnisse an eine andere Person delegieren.
Sechsundfünfzigstes Prinzip: Schwur des Großen Weisen
Der Große Weise legt in einer Sitzung, die in Anwesenheit des Leiters der Gesellschaft des Ewigen Baumes und der Mitglieder des Rates der Wächter stattfindet, einen Eid ab und unterzeichnet die Eidesurkunde:
Ich, als der Große Weise, in Gegenwart des Buches der Offenbarung und vor der Nation der Zoraï, leiste den Eid auf Ma'Duk den Allmächtigen, der Hüter der offiziellen Religion und des Regimes der Theokratie und der Verfassung zu sein; alle meine Fähigkeiten und Kompetenzen einzusetzen, um die Verantwortung, die ich übernehme, zu erfüllen; und mich dem Dienst am Volk und der Größe des Landes, der Ausbreitung der Religion und der Moral, der Unterstützung des Rechts und der Ausbreitung der Gerechtigkeit zu widmen, mich von jeglichem Despotismus zu enthalten und die Freiheit, den Respekt vor den Homins und die Rechte, die die Verfassung der Nation zuerkennt, zu schützen. Bei der Bewahrung der Grenzen und der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Unabhängigkeit des Landes keine Mühe zu scheuen; und, indem ich den Obersten Kami um Hilfe bitte und dem Cho folge, der als erster Ma'Duk traf, möge er ewig die Glückseligkeit von Ma'Duk im Kami-Zeitalter genießen, der Hüter der Macht zu sein, die die Nation mir als Hoffnung der Kami anvertraut hat, bis Ma'Duk mich zu sich ruft.
Siebenundfünfzigstes Prinzip: Rechenschaftspflicht des Großen Weisen
Der Große Weise ist der Nation und den Kamischen Beratungszirkeln gegenüber verantwortlich im Rahmen der Befugnisse und Zuständigkeiten, die er nach der Verfassung oder den Gesetzen innehat.
Achtundfünfzigstes Prinzip: Unterzeichnung von Gesetzen
Der Große Weise ist verpflichtet, die von den Kamischen Beratungszirkeln verabschiedeten Texte oder die Ergebnisse von Volksabstimmungen, die ihm mitgeteilt werden, nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren zu unterzeichnen und sie zur Ausführung den zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen.
Neunundfünfzigstes Prinzip: Unterzeichnung von Verträgen
Die Unterzeichnung von Verträgen, Konventionen, Abkommen und Verträgen zwischen der Regierung der Zoraï und anderen Nationen sowie die Unterzeichnung von Pakten in Bezug auf internationale Unionen obliegt nach der Ratifizierung durch die Kamischen Beratungszirkel dem Großen Weisen.
Sechzigstes Prinzip: Vertreter
Der Große Weise kann in besonderen Fällen, je nach Notwendigkeit, mit Zustimmung des Rates der Weisen einen oder mehrere besondere Vertreter mit bestimmten Befugnissen ernennen. In diesen Fällen haben die Entscheidungen des oder der genannten Vertreter die Kraft von Entscheidungen des Großen Weisen oder des Rates der Weisen.
Einundsechzigstes Prinzip: Ernennung von Botschaftern
Botschafter werden auf Vorschlag des Weisen für Auswärtige Angelegenheiten und mit Zustimmung des Großen Weisen ernannt. Der Große Weise unterzeichnet das Beglaubigungsschreiben der Botschafter und nimmt das Beglaubigungsschreiben der Botschafter ausländischer Länder entgegen.
Zweiundsechzigstes Prinzip: Rücktritt des Großen Weisen
Der Große Weise reicht seinen Rücktritt beim Rat der Wächter ein, und solange sein Rücktritt nicht angenommen wurde, führt er sein Amt weiter.
Dreiundsechzigstes Prinzip: Interim
Im Falle des Todes, der Entlassung, des Rücktritts, der Abwesenheit oder Krankheit des Großen Weisen von mehr als zwei Zyklen oder in ähnlichen Fällen übernimmt der Rat der Weisen die Befugnisse und Verantwortlichkeiten des Großen Weisen, und der Rat der Wächter ist verpflichtet, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit so schnell wie möglich ein neuer Großer Weiser gewählt werden kann. Sollte der Rat der Weisen aufgrund von Massensterben oder anderen Gründen, die die Erfüllung seiner Aufgaben verhindern, nicht mehr in der Lage sein, seine Aufgaben zu erfüllen, ernennt das Oberhaupt der Gesellschaft des Ewigen Baums eine andere Person an seiner Stelle.
Vierundsechzigstes Prinzip: Begrenzte Interimsperiode
Während des Zeitraums, in dem die Befugnisse und Verantwortlichkeiten des Großen Weisen vom Rat der Weisen oder einer anderen Person, die gemäß dem dreiundsechzigsten Grundsatz ernannt wird, übernommen werden, darf der Rat der Wächter nicht zur Rede gestellt werden, noch darf eine Verfassungsänderung vorgenommen oder ein Referendum abgehalten werden.
Fünfundsechzigstes Prinzip: Wahl der Weisen
Der Rat der Weisen ist zahlenmäßig nicht begrenzt. Jeder Homin kann seine Kandidatur vorschlagen, wenn er von hundert Zorais unterstützt wird, von Geburt und Staatsbürgerschaft Zoraï ist, einen makellosen Ruf genießt (Ansehen bei den Zoraï: 100) und über die Gunst der Kami verfügt (100 Kami). Anschließend findet eine Abstimmung auf nationaler Ebene statt, um ihn zum Weisen auf Lebenszeit zu machen. Wenn er scheitert, darf er erst nach acht Zyklen wieder antreten, damit er über jede Offenbarung von Ma'Duk nachdenken kann, während die Zyklen ablaufen.
Sechsundsechzigstes Prinzip: Aufgaben der Weisen
Die Weisen erhalten ihre Aufgabenbereiche vom Großen Weisen (sie dienen als Minister).
Siebenundsechzigstes Prinzip: Rat der Weisen
Der Vorsitz des Rates der Weisen obliegt dem Großen Weisen, der die Tätigkeit der Weisen überwacht. Er trifft die notwendigen Vorkehrungen, um die von den Weisen und dem Rat getroffenen Entscheidungen aufeinander abzustimmen; er legt in Zusammenarbeit mit den Weisen das Programm und die Richtlinien der Regierung fest und setzt das Gesetz um.
Bei Meinungsverschiedenheiten oder Eingriffen in die gesetzlichen Befugnisse der Regierungsinstanzen, sofern keine Auslegung oder Änderung des Gesetzes erforderlich ist, gelten die Entscheidungen des Weisenrats, die auf Vorschlag des Großen Weisen getroffen werden.
Der Große Weise ist für die Handlungen des Rates vor den Kamischen Beratungszirkeln verantwortlich.
Achtundsechzigstes Prinzip: Regierungsverantwortung
Jeder der Weisen ist für seine spezifischen Aufgabenbereiche dem Großen Weisen und den Kamischen Beratungszirkeln gegenüber verantwortlich. In Angelegenheiten, die vom Rat der Weisen gebilligt werden, ist er auch für die Handlungen der anderen Weisen verantwortlich.
Neunundsechzigstes Prinzip: Umsetzung von Gesetzen, Kommissionen
Abgesehen von den Fällen, in denen der Rat der Weisen oder ein einzelner Weiser mit der Ausarbeitung von Verordnungen zur Umsetzung von Gesetzen betraut ist, hat der Rat der Weisen das Recht, Dekrete und Verordnungen zur Erfüllung von Verwaltungsaufgaben zu erlassen, um die Umsetzung von Gesetzen zu gewährleisten und Verwaltungseinrichtungen zu organisieren. Jeder der Weisen hat außerdem das Recht, im Rahmen seiner Zuständigkeiten und der vom Rat der Weisen beschlossenen Maßnahmen Erlasse und Rundschreiben zu erlassen, wobei der Inhalt dieser Texte nicht dem Geist der Gesetze widersprechen darf.
Der Rat der Weisen kann die Genehmigung bestimmter Angelegenheiten im Rahmen seines Aufgabenbereichs Ausschüssen übertragen, die sich aus mehreren Weisen zusammensetzen. Die von diesen Ausschüssen in Übereinstimmung mit den Gesetzen beschlossenen Maßnahmen sind nach Bestätigung durch den Großen Weisen anwendbar.
Die Dekrete und Verordnungen des Weisenrates und die Maßnahmen, die von den in diesem Grundsatz erwähnten Kommissionen angenommen wurden, werden den Kamischen Beratungszirkeln bei ihrer Bekanntgabe zur Anwendung mitgeteilt, damit sie sie, wenn sie sie für gesetzeswidrig halten, unter Angabe der Gründe zur Überarbeitung an den Weisenrat zurückverweisen.
Siebzigstes Prinzip: Fehlende Immunität
Die Prüfung von Anklagen gegen den Großen Weisen oder die Weisen wegen gewöhnlicher Gesetzesverstöße, die den Kamischen Beratungszirkeln zur Kenntnis gebracht wurden, findet vor dem Rat der Wächter statt.
Der Rat der Wächter
Einundsiebzigstes Prinzip: Befugnisse des Rates der Wächter
Die Judikative ist eine von den anderen Gewalten unabhängige Macht, die als Beschützer der individuellen und kollektiven Rechte und als Verantwortlicher für die Durchsetzung der Gerechtigkeit der Garant für den Fortbestand der Theokratie der Zoraï ist und folgende Aufgaben wahrnimmt:
- Prüfung und Urteilsverkündung bei Klagen, Usurpationen und Beschwerden; Beilegung von Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten; Treffen der notwendigen Entscheidungen und Maßnahmen ;
- Aufwertung der öffentlichen Rechte und Ausweitung des Rechts und der legitimen Freiheiten ;
- Überwachung der korrekten Anwendung der Gesetze ;
- Ermittlung von Straftaten und deren Verfolgung, um gegen die Schuldigen Ermessensstrafen und Strafen zu verhängen, die in Übereinstimmung mit den Kamischen Grundsätzen festgelegt werden ;
- Geeignete Maßnahmen zur Verhinderung von Straftaten und zur Umerziehung von Straftätern;
- Kontrolle der beiden anderen Gewalten;
- Überprüfung des ordnungsgemäßen Ablaufes der Wahlen.
Zweiundsiebzigstes Prinzip: Erhebung in den Stand eines Wächters
Jeder Zoraï von Geburt an, der alle kamischen Riten vollzogen hat, der sich der Gemeinschaft des Ewigen Baumes angeschlossen hat, einen makellosen Ruf genießt (Ansehen bei den Zoraï: 100, Ansehen bei den Kami: 100, Bürger der Zoraï, Kami-Kult) in den Augen des Volkes und der Kami, den Dienern von Ma'Duk dem Allmächtigen, ist, wenn einer von ihnen das Kami-Alter erreicht, potenziell in die Würde eines Wächters zu erheben. Dieses Amt, das von Ma'Duk selbst durch den Mund des Vertreters der Gemeinschaft des Ewigen Baumes übertragen wird, ist ewig.
Dreiundsiebzigstes Prinzip: Unabhängigkeit der Justiz
Ein Wächter darf ohne die direkte Zustimmung des Oberhauptes der Gemeinschaft des Ewigen Baumes und der Hoffnung der Kami oder seines Erben und ohne den Nachweis der Straftat oder des Fehlverhaltens, das der Grund für die Absetzung ist, weder vorübergehend noch dauerhaft von seinem Amt enthoben werden.
Vierundsiebzigstes Prinzip: Öffentlicher Charakter des Prozesses
Gerichtsverfahren finden öffentlich statt und die Öffentlichkeit ist zugelassen, es sei denn, der Wächterrat ist der Ansicht, daß die Öffentlichkeit gegen die Sittlichkeit oder die öffentliche Ordnung verstößt, oder wenn in privaten Streitigkeiten die Parteien des Rechtsstreits beantragen, daß das Verfahren nicht öffentlich ist. Die Entscheidung des Rates der Wächter wird von einem einzelnen Wächter im Namen des gesamten Rates öffentlich bekannt gemacht.
Fünfundsiebzigstes Prinzip: Grundlage für gerichtliche Entscheidungen
Der Rat der Wächter ist nicht verpflichtet, seine Entscheidungen zu erklären, da er die kamische Gerechtigkeit vertritt und jeder Mensch, selbst der Große Weise, sich der Stimme von Ma'Duk beugen muß. Sie sind jedoch verpflichtet, ihre Entscheidungen im Falle von Missverständnissen zu erklären und zu untermauern, um den Fortschritt des gesamten Volkes in Richtung des Kamischen Zeitalters, auf das es zusteuert, zu ermöglichen.
Sechsundsiebzigstes Prinzip: Verbot der Rechtsverweigerung
Der Wächterrat ist verpflichtet, sich zu bemühen, die Entscheidung zu jedem Streitfall in den kodifizierten Gesetzen zu finden, und wenn er sie nicht findet, die Entscheidung des Falles zu treffen, indem er sich auf die gültigen Quellen der Offenbarungen von Ma'Duk stützt oder den Kami-ko des Lichts um Rat fragt; er darf sich nicht unter dem Vorwand des Schweigens, der Unzulänglichkeit, der mangelnden Kürze oder der Widersprüchlichkeit der kodifizierten Gesetze weigern, den Streitfall zu untersuchen und das Urteil zu fällen.
Siebenundsiebzigstes Prinzip: Übereinstimmung von Gesetzen mit kamischen Geboten
Der Wächterrat ist verpflichtet, von der Anwendung von Regierungsdekreten und Verordnungen abzusehen, die gegen kamische Gesetze und Verordnungen verstoßen oder außerhalb der Grenzen der Vorrechte der Exekutive liegen; jede Person kann bei einem der Wächter die Aufhebung solcher Regelungen beantragen.
Achtundsiebenundsiebzigstes Prinzip: Kontrolle der Theokratie
Der Rat der Wächter kann den Großen Weisen einstimmig entthronen, einen Weisen mit einer Mehrheit von sieben von acht Mitgliedern absetzen oder ein Mitglied der Kamischen Beratungszirkel mit einer einfachen Mehrheit (fünf von acht Mitgliedern) entlassen.
Neunundsiebzigstes Prinzip: Überprüfung der Wahlen
Der Wächterrat ist für die Überprüfung der Wahl der Weisen, der Wahl des Großen Weisen, der Wahl der Kamischen Beratungszirkel und der Anwendung allgemeiner Wahlen und Volksabstimmungen zuständig.
Achtzigstes Prinzip: Einstimmigkeit der Wächter
Potenzielle Meinungsverschiedenheiten innerhalb des Rates der Wächter müssen unbekannt bleiben. Ein Verstoß gegen diese Regel ist die einzige Möglichkeit, daß ein Wächter abgesetzt wird.
Einundachtzigstes Prinzip: Schwur der Wächter
Jeder Zoraï, der in den Rang eines Wächters erhoben wird, muß den Eid des Rates der Wächter ablegen:
Ich schwöre vor den glorreichen Offenbarungen, dem Allmächtigen Ma'Duk, und gestützt auf meine Ehre als Homin, verpflichte ich mich, der Hüter des heiligen Bereichs der Kamischen Gebote und der Beschützer der Errungenschaften der Verbreitung des Wortes des Höchsten Kami und der Grundlagen der Theokratie der Zoraï; als gerechter Treuhänder über das ewige Mandat zu wachen, das uns die Gemeinschaft des Ewigen Baumes anvertraut hat, und bei der Erfüllung der Aufgaben meines Mandats die Regeln der Redlichkeit und Frömmigkeit zu beachten; stets auf die Unabhängigkeit und Größe des Landes, den Schutz der Rechte der Nation und den Dienst am Volk bedacht zu sein; das Verfassungsgesetz zu verteidigen und in meinen Worten, Schriften und Beobachtungen die Unabhängigkeit des Landes, die Freiheit des Volkes und die Wahrung seiner Interessen im Auge zu behalten.
Die Armee der Zoraï und die Gilde von Cho
Zweiundachtzigstes Prinzip: Aufgaben der Armee
Die Armee der Zoraï ist dafür verantwortlich, die Unabhängigkeit des Landes, die territoriale Integrität und die theokratische und kamistische Form des Landes zu bewahren.
Dreiundachtzigstes Prinzip: Kamistische Armee
Die Armee der Zoraï muß eine kamistische Armee sein, die eine ideologische und volkstümliche Armee ist. Sie muß würdige Personen in ihren Dienst nehmen, die an die Ziele der Verbreitung der Offenbarungen von Ma'Duk glauben und sich auf dem Weg zu ihrer Verwirklichung hingebungsvoll engagieren.
Vierundachtzigstes Prinzip: Verbot der Anwerbung von Ausländern
Es werden keine ausländischen Staatsangehörigen in die Armee und die Ordnungskräfte des Landes aufgenommen.
Fünfundachtzigstes Prinzip: Verbot ausländischer Militärstützpunkte
Die Einrichtung jeglicher ausländischer Militärstützpunkte im Land, selbst wenn sie nur sehr vorübergehend oder zu friedlichen Zwecken erfolgt, ist verboten.
Sechsundachtzigstes Prinzip: Rollen in Friedenszeiten
Der Rat der Weisen soll in Friedenszeiten das Personal der Armee für Hilfsarbeiten, Unterricht, Verbreitung kamischer Werte und Wiederaufbau einsetzen, wobei die Grundsätze der kamischen Gerechtigkeit genauestens zu beachten sind und soweit sie die Kampfbereitschaft nicht beeinträchtigen.
Siebenundachtzigstes Prinzip: Gilde von Cho
Die Gilde von Cho, die von Hoï-Cho gegründet wurde, wird in der Fortsetzung ihrer Rolle zum Schutz der Verbreitung der Lehren der Kami-Hoffnung, zum Schutz des Großen Weisen und des Buches der Offenbarung beibehalten. Die Grenzen der Funktionen und der Umfang der Verantwortung dieser Gilde werden vom Großen Weisen jederzeit in Verbindung mit den Funktionen und dem Umfang der Verantwortung der Streitkräfte festgelegt, wobei die brüderliche Zusammenarbeit und Harmonisierung zwischen ihnen betont wird.
Achtundachtzigstes Prinzip: Unterweisung der Bürger
Der Rat der Weisen ist verpflichtet, alle Bürger mit Möglichkeiten zur militärischen Ausbildung durch Trainer zu versorgen, so dass alle Individuen ständig in der Lage sind, das Land und die Theokratie der Zoraï mit Waffengewalt zu verteidigen, wenn es notwendig ist.
Außenpolitik
Neunundachtzigstes Prinzip: Außenpolitik
Die Außenpolitik der Theokratie der Zoraï beruht auf der Ablehnung jeglicher Herrschafts- und Unterwerfungsbestrebungen, der Verteidigung der Unabhängigkeit in jeder Hinsicht und der territorialen Integrität des Landes, der Verteidigung der Rechte aller Kamisten und der Blockfreiheit gegenüber dominierenden Mächten sowie gegenseitigen friedlichen Beziehungen zu nicht kriegsführenden Nationen.
Neunzigstes Prinzip: Verbot ausländischer Kontrolle
Verboten ist jede Art von Vertrag, der die Ursache für eine Fremdbestimmung über die natürlichen Ressourcen von Atys, die Kultur, das Militär, die Religion oder andere Werte des Landes wäre.
Einundneunzigstes Prinzip: Unabhängigkeit
Die Theokratie der Zoraï hat als Ideal das Glück der Menschen in der Gemeinschaft und erkennt das Recht aller Völker von Atys auf Unabhängigkeit, Freiheit und die Herrschaft von Recht und Gerechtigkeit an. Dementsprechend hält sie sich vollständig von jeglicher Einmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Nationen fern und unterstützt den Kampf für das Recht der Unterdrückten gegen die Unterdrücker überall auf der Rinde.
Zweiundneunzigstes Prinzip: Recht auf Asyl
Die Regierung der Theokratie der Zoraï kann jedem, der darum bittet, politisches Asyl gewähren, es sei denn, er wird als Verräter oder Krimineller angesehen.
Änderung der Verfassung
Dreiundneunzigstes Prinzip: Letztes Prinzip
Wenn es notwendig ist, wird die Verfassung der Theokratie der Zoraï auf folgende Weise geändert:
Nach Konsultation des Kamischen Beraterzirkels legt der Große Weise dem Rat der Wächter schriftlich alle Vorschläge zur Änderung der Verfassung vor. Die vom Rat verabschiedeten Maßnahmen müssen nach Zustimmung und Unterzeichnung durch den Großen Weisen von der absoluten Mehrheit der Teilnehmer des Referendums in allgemeiner Wahl angenommen werden.
Der Inhalt der Grundsätze bezüglich des kamistischen Charakters des Regimes, die Festlegung aller Gesetze und Vorschriften auf der Grundlage der kamistischen Prinzipien, der Offenbarungen von Ma'Duk und der Ziele der Theokratie der Zoraï, die Souveränität des Kommandos von Ma'Duk und die Regierung des Volkes im kamischen Zeitalter sowie die Verwaltung der Angelegenheiten des Landes auf der Grundlage des allgemeinen Wahlrechts, der Religion und der offiziellen Konfession der Theokratie der Zoraï sind unveränderlich.
- ↑ Der Text wurde hier von Kaikyo nach: http://lescercles.benletibetain.net/tdc/viewtopic.php?f=32&t=697 und damit nach Xoccins Arbeit übernommen. Die wenigen Zusätze, die in Klammern HRP zu sein schienen, wurden entfernt, da die Emotes auf ihre Unwesentlichkeit im Text meiner Meinung nach hinweisen.