Freihandelsabkommen: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 21. Juni 2019, 03:13 Uhr

de:Freihandelsabkommen
en:Free Trade Agreement of 2516
fr:Accord de Libre-échange
 
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Freihandelsabkommen von 2516

Im Monat Mystia des zweiten Zyklus des 2516. Jahres Jenas wurde zu einem Gipfeltreffen aufgerufen, um ein Freihandelsabkommen (FTA) ins Leben zu rufen.

Das Ziel des FTA war es, rassische und territorialen Barrieren zwischen den neuen Ländern einzureissen und Synergien unter der Hominheit zu begründen, damit die vier Zivilisationen weiterhin wachsen und zu gedeihen mochten. Es erwies sich als solide Grundlage für den Aufbau künftigen Wohlstands und der Verständigung zwischen den Völkern.

Die Vereinbarung garantiert Handwerkern und Kaufleuten jeder Nation das Recht, auf internationaler Ebene ungestört von Divergenzen in religiösen Überzeugungen und Praktiken ihren Geschäften nachzugehen.

Dass das FTA in Hoi-Cho unterzeichnet wurde, stellte einen Wendepunkt in der Geschichte der Zoraï und deren Abwendung von den protektionistischen Vorschriften ihrer Vorväter dar. Das Freihandelsabkommen trat am 1. Winderly im 3. Zyklus 2516 in Kraft und lautet wie folgt:

Präambel
Vertreter der vier Völker (die Free Trade Commission), aus denen das Geschlecht der Homins besteht. Getragen von dem Wunsch, den internationalen Austausch und die Beziehungen zwischen den Rassen zu fördern; in Anerkennung der Notwendigkeit starker Bande der Freundschaft zwischen den Nationen der Homins, im Glauben an die Notwendigkeit wettbewerbsfähiger Märkte für Innovation, Wachstum und Wohlstand, im Glauben daran, dass fairer wirtschaftlicher Wettbewerb die Qualität der Produkte verbessert und den Lebensstandard erhöht. In dem Wunsch, die Entwicklung der Homins angesichts der natürlichen Widrigkeiten zu stärken, in Anerkennung der Notwendigkeit, ein Netzwerk von gesicherten interkontinentalen Handelsrouten zu errichten. In Anerkennung der Notwendigkeit, ein Basispreissystem zu schaffen, um den Homins größere Freiheit beim Vergleich der Handelswaren zu ermöglichen. In Wertschätzung der Notwendigkeit des Austausches von Techniken, um die Chancen des Fortschritts der Hominheit als Ganzes zu verbessern, sind zusammen gekommen, um über die folgenden Punkte überein zu kommen:

Artikel 1 : Gründung der Freihandelszone
1.1 Die Parteien bekräftigen ihre gleichen Rechte, in den neuen Gebieten der Wüste, des Seenlandes, des Waldes und des Dschungels, die fortan eine Freihandelszone werden, zu kaufen und zu verkaufen.
1.2 Händler respektieren die Gesetze des jeweiligen Landes.
1.3 Die Parteien stellen sicher, dass die notwendigen Maßnahmen getroffen werden, um Handelswege für einfache und sichere Reisen zu sichern und zu unterhalten.

Artikel 2 : Die Festsetzung der Preise
2.1 Ein Handelspool wird auf jedem Kontinent eingeführt, über den alle Homins ihre Handwerksprodukte und Waren anbieten können.
2.2 Ein Mindestpreis wird für alle Gegenstände eingerichtet, die in diesem Pool angeboten werden.
2.3 Ein gemeinsamer Einzelhandelspreis wird innerhalb jedes Pools eingerichtet werden, um ein gerechteres System des Handels zu gewährleisten.

Artikel 3 : Regeln über Herkunft und Art der Waren
3.1 Kein Unterzeichner darf den Handel von Produkten dulden, die sich zerstörerisch auf einen anderen Staat oder die Umwelt auswirken.
3.2 Goo-basierte Produkte sind strikt verboten, und jeder Staat muss alle Anstrengungen unternehmen, um deren Transport und den Handel damit zu unterbinden.
3.3 Jeder hergestellte Artikel trägt den Namen der Herstellers oder die Marke seines Herkunftsstaates.

Artikel 4 : Zölle und Abgaben
4.1 Kein Unterzeichnerstaat der FTA wird einseitig Steuern erhöhen oder erlassen, oder irgendwelche Zölle auf Waren erheben, die in das oder aus dem Hoheitsgebiet gelangen.
4.2 Kein Unterzeichnerstaat der FTA darf exklusive Handelsrechte gegenüber einem anderen Mitglied einräumen oder die Rechte eines anderen Mitglieds beeinträchtigen.
4.3 Jeder Mitgliedstaat hat Hindernisse und Schlagbäume zu beseitigen, um den grenzüberschreitenden Verkehr von Waren und Homins zu erleichtern.
4.4 Jeder Mitgliedstaat hat den Transit von Waren zollfrei zu gewähren.

Artikel 5: Die Kommission
Eine Freihandelskommission wird eingerichtet, um die ordnungsgemäße Durchführung des FTA zu beaufsichtigen. Diese Kommission wird durch zwei Mitglieder jedes Volkes aus den folgenden Berufsgruppen geleitet. Die Fuhrleute (Carriers) ( Zoraï ), Pioniere (Trail Blazers) ( Fyros ), Freie Händler (Free Merchants) ( Matis ), Hausierer (Hawker) ( Tryker ): der Vorsitz wechselt jeden Atyszyklus am ersten Tag des Winderly. Den ersten Vorsitz stellen die Zoraï.

Die Kommission soll:
5.1 die Überwachung und Umsetzung dieser Vereinbarung leiten.
5.2 deren weitere Ausarbeitung beaufsichtigen.
5.3 versuchen, einzelne Streitigkeiten und Forderungen in den Handelsbeziehungen zu schlichten.
5.4 mindestens einmal im Jahr zusammenkommen und mindestens einmal im Monat Korrespondenz austauschen, um die Beziehungen zwischen den Völkern zu pflegen.
5.5 Im Falle einer Verletzung der Vereinbarung Geldbußen gegen Homins verhängen.


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